Regierung stÀrkt Verbraucherschutz bei KreditvertrÀgen
03.09.2025 - 17:58:39Dies betrifft insbesondere bislang unregulierte GeschĂ€fte nach dem Modell "Jetzt kaufen, spĂ€ter bezahlen" ("Buy now, pay later"), wie das Bundesministerium der Justiz und fĂŒr Verbraucherschutz mitteilte.
Nach einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf werden diese Kreditformen erstmals in die Regelungen zu Verbraucherkrediten einbezogen. Wenn bei einem Kauf das Geld erst zu einem spÀteren Zeitpunkt vom Konto abgebucht werde, handele es sich um einen Zahlungsaufschub und damit um einen Kurzzeitkredit, erlÀuterte das Ministerium.
Mit der Neuregelung werden Anbietern solcher Modelle vor Vertragsabschluss Informationspflichten auferlegt. So mĂŒssten sie die KĂ€ufer zum Beispiel ĂŒber die ZahlungsmodalitĂ€ten und Risiken aufklĂ€ren, teilte das Ministerium mit.
Zudem wĂŒrden die Vorgaben fĂŒr die KreditwĂŒrdigkeitsprĂŒfung verschĂ€rft, die ebenfalls verpflichtend vor einem Vertragsabschluss durchzufĂŒhren sei. So mĂŒsse geprĂŒft werden, ob ein KĂ€ufer die Ware nach Ablauf der Frist tatsĂ€chlich bezahlen, den Kurzzeitkredit also tilgen könne. Andernfalls dĂŒrften solche VertrĂ€ge nicht geschlossen werden.
Heute kaufen, spĂ€ter zahlen - das klinge bequem, sei aber nicht ohne Risiken, bemerkte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). "Schnell abgeschlossene KreditvertrĂ€ge fĂŒhren viele Verbraucherinnen und Verbraucher in die Schuldenfalle." Deshalb habe man sich in der EU darauf verstĂ€ndigt, den Verbraucherschutz bei KreditvertrĂ€gen zu verbessern.

