Widerruf bei Online-KĂ€ufen wird erleichtert
03.09.2025 - 12:20:37 | dpa.deKĂŒnftig mĂŒssen Anbieter auf ihrer Internetseite einen einfach zu findenden Widerrufsbutton installieren. Das geht aus einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervor, mit dem EU-Vorgaben umgesetzt werden.
Der Button soll fĂŒr Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. "Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit "Vertrag widerrufen" oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein", heiĂt es dazu im Gesetzentwurf. "Sie muss wĂ€hrend des Laufs der Widerrufsfrist auf der Online-BenutzeroberflĂ€che stĂ€ndig verfĂŒgbar, hervorgehoben platziert und fĂŒr den Verbraucher leicht zugĂ€nglich sein."
Ministerin: Widerruf muss so leicht wie Bestellen im Internet sein
Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) erklĂ€rte, diese Lösung mache das Leben fĂŒr die Menschen einfacher. "Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein." Mit dem Button sei der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks. "Höchste Zeit, dass wir diese unbĂŒrokratische Lösung zum Standard machen. Das verbessert den Schutz vor ungewollten VertrĂ€gen - und spart Zeit und Nerven."
Finanzdienstleister mĂŒssen Produkte besser erklĂ€ren
Der Gesetzentwurf, der noch durch den Bundestag und Bundesrat gehen muss, sieht auch bessere Verbraucherrechte bei FinanzgeschĂ€ften per Internet oder Telefon vor. So mĂŒssen Anbieter von Finanzdienstleistungen ihre Kunden kĂŒnftig angemessen ĂŒber die Produkte und ihre Folgen aufklĂ€ren. Dies soll bewirken, dass Verbraucherinnen und Verbraucher VertrĂ€ge auf der Basis eines guten Informationsstandes abschlieĂen. Kunden können auĂerdem eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen.
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