POLITIK: PlÀne zur Drohnenabwehr: Abstimmung lÀuft noch
20.10.2025 - 13:48:32Rasche Ergebnisse seien bei dem Thema angesichts der rechtlich und technisch komplexen Materie nicht zu erwarten, dÀmpfte Regierungssprecher Stefan Kornelius die Erwartungen. Er sagte: "Vielleicht ist auch an dieser Stelle noch mal die Erinnerung notwendig, dass Politik nicht wie ein Pizzabestelldienst funktioniert, wo sie abends anrufen, dann wird es gleich geliefert - so etwas muss halt reifen."
Innenministerkonferenz am 3. Dezember
Die nĂ€chsten Schritte seien die geplante Reform des Luftsicherheitsgesetzes sowie Vereinbarungen - auch mit den LĂ€ndern - ĂŒber die Ausgestaltung des von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angekĂŒndigten Drohnenabwehrzentrums, sagte ein Sprecher seines Ministeriums.
Zur Frage, ob dieses Zentrum operativ handeln und dann im konkreten Einzelfall ĂŒber die Abwehr einer Drohne entscheiden soll, verwies er auf die Anfang Dezember anstehende Innenministerkonferenz von Bund und LĂ€ndern (IMK) und sagte, "dass dies auf der IMK beschlossen und dann auch konkretisiert wird".
Verteidigungsministerium verweist auf klare ZustÀndigkeiten
Die Bundeswehr könne fĂŒr die Sicherheitsbehörden bei Drohnen im Inland innerhalb klarer rechtlicher Grenzen und "im Rahmen freier KapazitĂ€ten" Amtshilfe leisten, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Anfang Oktober war an zwei aufeinanderfolgenden Abenden der Luftverkehr am Flughafen MĂŒnchen nach mutmaĂlichen Drohnensichtungen eingestellt worden. An den beiden Tagen waren knapp 10.000 Reisende betroffen.
Reform war schon von VorgÀngerregierung geplant
Im Januar hatte das Bundeskabinett bereits eine GesetzesĂ€nderung beschlossen, die der Bundeswehr den Abschuss verdĂ€chtiger Drohnen erlauben sollte. Da Vorhaben der damaligen rot-grĂŒnen Minderheitsregierung fand im Bundestag allerdings nicht mehr die notwendige Mehrheit.
Die damals vorgesehene Ănderung des Luftsicherheitsgesetzes hĂ€tte den StreitkrĂ€ften die Anwendung von "Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge" ermöglicht. AuĂerhalb von militĂ€rischen Liegenschaften dĂŒrfen sie bislang nĂ€mlich nur Luftfahrzeuge abdrĂ€ngen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder WarnschĂŒsse abgeben. Ein Abschuss sollte, so die damaligen PlĂ€ne des Bundesinnenministeriums auch kĂŒnftig nur dann zulĂ€ssig sein, wenn Menschenleben in Gefahr sind oder kritische Infrastruktur bedroht ist - also etwa wichtige Anlagen fĂŒr Energie oder Telekommunikation.

