VerbÀnde lehnen Apple-Kompromiss zu Anti-Tracking-Abfrage ab
10.03.2026 - 06:08:30 | dpa.deDie VorschlĂ€ge von Apple im Rahmen des Missbrauchsverfahrens des Bundeskartellamtes seien nicht geeignet, die von den Kartellbehörden festgestellten Wettbewerbsprobleme im mobilen Werbemarkt auszurĂ€umen, erklĂ€rten die fĂŒnf DachverbĂ€nde der Branche.
Das App Tracking Transparency Framework (ATT) ist Apples System zum Schutz der PrivatsphĂ€re, das mit iOS 14.5 eingefĂŒhrt wurde. Es zwingt App-Entwickler dazu, Nutzer explizit um Erlaubnis zu bitten, bevor sie deren Daten ĂŒber Apps und Webseiten anderer Unternehmen hinweg verfolgen (tracken) dĂŒrfen. Beim ersten Start einer App werden die Nutzer gefragt, ob sie ihr erlauben wollen, zu Werbezwecken ihre AktivitĂ€ten in Apps und auf Websites anderer Anbieter zu erfassen. Viele Anwender lehnen das ab. Seit der AnkĂŒndigung im Juni 2020 gibt es Kritik aus der Werbebranche und unter anderem besonders stark vom Facebook-Konzern Meta US30303M1027.
Bedenken beim Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt leitete im Juni 2022 wegen ATT ein Verfahren gegen Apple an, obwohl das Amt den Datenschutz begrĂŒĂt. Die Behörde warf Apple vor, fĂŒr Drittanbieter sehr strenge Regeln aufzustellen. Eigene Apple-Dienste dagegen - wie der App Store oder Apple News - seien von diesen Regeln weniger stark betroffen und könnten eigene Daten einfacher nutzen.
Problematisch empfanden die KartellwĂ€chter auch die Gestaltung der Abfragen. WĂ€hrend Drittanbieter standardisierte, eher abschreckende Abfragefenster nutzen mĂŒssten, soll Apple seine eigenen Hinweise so gestaltet haben, dass Nutzer eher zur Zustimmung neigen. AuĂerdem bemĂ€ngelte das Bundeskartellamt einen Eingriff in die GeschĂ€ftsmodelle der betroffenen Unternehmen. Viele kostenlose Apps finanzierten sich durch personalisierte Werbung. Durch das ATT wĂŒrden deren Werbeeinnahmen drastisch sinken, wĂ€hrend Apples eigenes WerbegeschĂ€ft im App Store potenziell gestĂ€rkt werde, da Apple dort die Datenhoheit behalte.
Wirtschaft lehnt KompromissvorschlÀge ab
Ende 2025 reichte Apple verschiedene LösungsvorschlĂ€ge ein und versprach etwa, die Abfragen neutraler zu gestalten. Die neuen Regeln werden seit vergangenem Dezember in einem Markttest von der Behörde geprĂŒft. Die VerbĂ€nde der Medien- und Werbewirtschaft kommen nun zu dem Ergebnis, dass auch nach den Zusagen von Apple die zentralen WettbewerbsverstöĂe bestehen bleiben.
Die VerbĂ€nde forderten das Bundeskartellamt auf, die Zusagen abzulehnen und "den KartellrechtsverstoĂ durch eine wirksame Untersagungsentscheidung zu beenden." Zudem mĂŒsse "ein hinreichend disziplinierendes BuĂgeld" verhĂ€ngt werden, um sicherzustellen, dass Apple das beanstandete Verfahren nicht wiederhole.
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