Breite UnterstĂŒtzung fĂŒr Ukraine-Sondertribunal
15.05.2026 - 16:18:49 | dpa.deDiese AbsichtserklĂ€rung sei fĂŒr die tatsĂ€chliche Einrichtung des Sondergerichts entscheidend, teilte der GeneralsekretĂ€r des Europarats, Alain Berset, mit.
Das geplante internationale Sondertribunal zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine soll hochrangige politische und militÀrische Vertreter wegen der Entscheidung zum Krieg - das sogenannte Verbrechen der Aggression - strafrechtlich verfolgen.
Damit soll eine LĂŒcke geschlossen werden, denn der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz im niederlĂ€ndischen Den Haag ist in seiner ZustĂ€ndigkeit beschrĂ€nkt. Er untersucht mögliche Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.
Weitere Schritte notwendig
Auch das Sondertribunal soll seinen Sitz in Den Haag haben. Bis es eingerichtet ist, wird es aber noch dauern. ZunĂ€chst muss etwa das Budget festgelegt und gesichert werden. GeneralsekretĂ€r Berset forderte die Staaten laut Mitteilung nachdrĂŒcklich auf, alle erforderlichen nationalen Verfahren abzuschlieĂen, um dem Sondergerichtshof so bald wie möglich beizutreten.
Zu den UnterstĂŒtzer-LĂ€ndern gehören neben Deutschland weitere Europaratsmitglieder wie Frankreich, Polen, das Vereinigte Königreich oder die Ukraine selbst. Zudem haben Costa Rica und Australien ihre Beteiligung angekĂŒndigt.
Der Europarat ist eine von der EU unabhĂ€ngige Organisation mit Sitz in StraĂburg. Er ist fĂŒr die Wahrung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in seinen 46 Mitgliedstaaten zustĂ€ndig.
Europarat positioniert sich zu VerschÀrfungen in der Asylpolitik
Bei der Sitzung des Ministerkomitees, dem obersten Europarats-Entscheidungsgremium, wurde auĂerdem eine politische ErklĂ€rung zur Migrationspolitik und der europĂ€ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) einstimmig verabschiedet. Mehrere europĂ€ische Staaten hatten sich zuvor beklagt, dass ihre Migrationspolitik aufgrund der Konvention und der Urteile des EuropĂ€ischen Gerichtshofs fĂŒr Menschenrechte, der ĂŒber ihre Einhaltung wacht, eingeschrĂ€nkt werde.
Nun festgelegte Auslegungsstandards fĂŒr die EMRK, etwa bei der Frage nach RĂŒckfĂŒhrungszentren ("Return Hubs") auĂerhalb der EU, sollen Abschiebungen erleichtern und den Ermessenspielraum der MitgliedslĂ€nder erweitern. Die ErklĂ€rung ist fĂŒr den Menschenrechtsgerichtshof allerdings nicht bindend.
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