EuGH: DĂ€nisches Problemviertel-Gesetz muss unter die Lupe
18.12.2025 - 14:45:43Es sei deren Sache, zu prĂŒfen, ob in dem Gesetz genannte Kriterien auf die ethnische Herkunft von Menschen abstellen und sie dadurch schlechter stellen, teilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg mit. Sie betonten, dass nach EU-Recht weder Staatsangehörigkeit noch Geburtsland allein ausreichen, um eine ethnische Herkunft zu bestimmen. Sie werde auf der Grundlage eines BĂŒndels von Merkmalen bestimmt.
Hintergrund des Falls sind Klagen in DĂ€nemark gegen KĂŒndigungen von MietvertrĂ€gen in sogenannten Transformationsgebieten. Das sind den dĂ€nischen Vorschriften nach Wohnviertel, wo es etwa vergleichsweise viel Arbeitslosigkeit und KriminalitĂ€t gibt sowie einen Anteil von ĂŒber 50 Prozent an Einwanderern aus "nicht-westlichen" LĂ€ndern und deren Nachkommen.
Weniger Sozialwohnungen als Ziel
Eine Liste bestimmt dabei, welche LÀnder als "westlich" angesehen werden - etwa alle EU-LÀnder. Alle anderen fallen in die Kategorie "nicht westlich". "Einwanderer" sind dem dÀnischen Gesetz nach Menschen, die im Ausland geboren wurden und keinen Elternteil haben, der sowohl in DÀnemark geboren wurde als auch dÀnischer Staatsangehöriger ist.
Die dĂ€nischen Vorschriften haben zum Ziel, den Anteil der Bevölkerung in öffentlichen Wohnblocks in diesen Gebieten bis 2030 auf 40 Prozent zu verringern. Die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften können dafĂŒr etwa GrundstĂŒcke an private BautrĂ€ger verĂ€uĂern, Wohnungen abreiĂen oder Familienwohnungen in kleinere Einheiten etwa fĂŒr junge Leute umwandeln. Den bereits dort lebenden Mieterinnen und Mietern kann gekĂŒndigt werden.

