Fehler bei Freigabe von EU-Geld fĂŒr Ungarn
12.02.2026 - 14:11:07Die GeneralanwĂ€ltin schlug vor, einen entsprechenden Beschluss der EuropĂ€ischen Kommission fĂŒr nichtig zu erklĂ€ren. Damit unterstĂŒtzte sie in wesentlichen Punkten eine Klage des EuropĂ€ischen Parlaments. Die Richterinnen und Richter am EuGH mĂŒssen sich nicht an die Stellungnahme halten, folgen ihr aber hĂ€ufig. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Die Kommission hatte im Dezember 2023 trotz anhaltender Kritik an VerstöĂen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn eingefrorene EU-Fördermittel in Höhe von 10,2 Milliarden Euro fĂŒr das Land freigegeben. Bei den Bedenken ging es unter anderem um die UnabhĂ€ngigkeit der Justiz. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass eine Reform MĂ€ngel beseitigt habe. Aufgrund der MaĂnahmen sei die EU-Grundrechtecharta wirksam umgesetzt und angewandt worden - eine Voraussetzung fĂŒr den Erhalt der Fördergelder. Das sah das EU-Parlament anders und verklagte die Kommission vor dem höchsten Gericht der EU in Luxemburg.
Nach EinschĂ€tzung der zustĂ€ndigen GeneralanwĂ€ltin hatte die Kommission die Voraussetzungen fĂŒr die Auszahlung nicht ordnungsgemÀà geprĂŒft. Sie hĂ€tte erst nachweisen mĂŒssen, dass die erforderlichen gesetzlichen Reformen in Kraft getreten seien. AuĂerdem habe die BrĂŒsseler Behörde ihre Entscheidung nicht richtig begrĂŒndet.
Abgeordnete bezeichnen Gutachten als "Ohrfeige" fĂŒr Kommission
EU-Parlamentarier nannten die SchlussantrĂ€ge eine "Ohrfeige" fĂŒr die Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU). "Die Kommission hat mit ihrem Vorgehen ihre eigene GlaubwĂŒrdigkeit aufs Spiel gesetzt", teilte der GrĂŒnen-Europaabgeordnete Daniel Freund mit, der die Klage des Parlaments mit initiiert hatte. Die BrĂŒsseler Behörde mĂŒsse aufhören, sich von Autokraten wie Ungarns MinisterprĂ€sident Viktor Orban vorfĂŒhren zu lassen. Ăhnlich Ă€uĂerte sich der FDP-Europapolitiker Moritz Körner. "Von der Leyens Vorgehen war ein unangebrachter Machtverzicht auf Kosten der europĂ€ischen Steuerzahler", kommentierte er.
Das EU-Parlament hatte der Kommission auch einen Ermessensmissbrauch vorgeworfen. Sie habe ihre Entscheidungsbefugnis als Gegenleistung dafĂŒr missbraucht, dass Ungarn sein Veto gegen bestimmte dringende Entscheidungen im EuropĂ€ischen Rat aufgegeben habe, hieĂ es. Der ungarische Regierungschef Orban hatte zuvor angekĂŒndigt, ein milliardenschweres Hilfspaket der EU fĂŒr die Ukraine im Kampf gegen Russland zu blockieren. Den Vorwurf hielt die GeneralanwĂ€ltin allerdings fĂŒr nicht ausreichend belegt.
Die Kommission Ă€uĂerte sich nicht konkret zu den SchlussantrĂ€gen. Generell sei sie der Ansicht, dass ihr Beschluss auf einer grĂŒndlichen Bewertung beruhe, teilte ein Sprecher mit.
Klagen des Parlaments gegen EU-Kommission sehr selten
Dass das EU-Parlament die Kommission vor den EuGH bringt, ist Ă€uĂerst selten. Kritiker des Vorgangs warnten, Orban könne sich dadurch weiter als Opfer einer politischen Kampagne des Parlaments inszenieren. In Ungarn sind am 12. April Parlamentswahlen geplant. Orban lĂ€uft dabei laut Umfragen erstmals seit 16 Jahren seiner Amtszeit Gefahr, zu verlieren. Ein möglicher Entzug von EU-Geldern dĂŒrfte seine bereits laufende Wahlkampf-Rhetorik gegen die EU weiter verstĂ€rken, ebenso wie seine Blockade-Haltung gegen EU-Hilfen fĂŒr die von ihm als "Feind" bezeichnete Ukraine.
Wegen VerstöĂen gegen die Rechtsstaatlichkeit blockierte die EU schon hĂ€ufiger Milliardensummen fĂŒr das Land - die eigentlich den Ungarinnen und Ungarn zugutekommen sollen und etwa zur Förderung strukturschwacher Gebiete vorgesehen sind. Zuletzt waren nach Kommissionsangaben insgesamt rund 17 Milliarden Euro eingefroren.
@ dpa.de
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