Kassen fĂŒr Bedenkzeit bei Selbstzahlerleistungen
17.06.2026 - 12:48:53 | dpa.deNötig seien hinreichende AufklÀrung und auch eine Bedenkzeit, sagte das Vorstandsmitglied des Kassen-Spitzenverbands, Martin Krasney, im brandenburgischen Kremmen. Patientinnen und Patienten sollten zunÀchst nach Hause gehen und sich informieren können, ehe sie sich entscheiden.
Der Kassen-Verband schlĂ€gt vor, dass zwischen Angebot und Annahme eine Einwilligungsfrist von mindestens 24 Stunden vorgeschrieben werden sollte. Was fĂŒr HaustĂŒrgeschĂ€fte gelte, mĂŒsse auch fĂŒr die Gesundheit gelten, zumal es nach einem Eingriff keine Widerrufsmöglichkeit gebe. Problematisch sei, dass bei einem Nein teils Nachteile bei der Behandlung oder fĂŒr das VertrauensverhĂ€ltnis zur Ărztin oder zum Arzt befĂŒrchtet werden.
Milliardenmarkt fĂŒr Praxen
Individuelle Gesundheitsleistungen (Igel) sind Angebote, die nicht zum Katalog der Leistungen auf Kassenkosten gehören - etwa Ultraschall-Untersuchungen der Eierstöcke oder das Messen des Augen-Innendrucks. Patienten mĂŒssen dafĂŒr dann in der Praxis selbst zahlen. JĂ€hrlich wĂŒrden dafĂŒr mindestens 2,4 Milliarden Euro ausgegeben, erlĂ€uterte der Verband mit Verweis auf Daten aus einer Versichertenbefragung und einer darauf aufbauenden Hochrechnung.
Krasney wies auf ExperteneinschĂ€tzungen des Medizinischen Dienstes hin, der in einem "Igel-Monitor" inzwischen 70 Leistungen bewertet hat. Davon seien bei 64 Leistungen ein unklarer Nutzen oder tendenziell eher negative Effekte festgestellt worden. Kassen-Leistungen hĂ€tten generell "das PrĂ€dikat, dass sie qualitĂ€tsgecheckt sind". DarĂŒber entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss von Ărzten, Kassen und Kliniken. Nach einer positiven Bewertung sei zum Beispiel eine zunĂ€chst als "Igel" angebotene StoĂwellentherapie bei einem Fersensporn in den Katalog hineingekommen.
