Verbraucherzentralen fordern Klarheit beim HandgepÀck
Veröffentlicht am: 18.07.2026 um 12:53 Uhr | dpa.deDie Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Flugreisende sollten ihr HandgepĂ€ck vor Reiseantritt genau nachmessen und mit den HöchstmaĂen der Fluggesellschaft abgleichen. Das nervt, wird sonst aber leider schnell teuer." Sie forderte: "Es braucht dringend Klarheit, was Airlines kostenlos transportieren mĂŒssen."
Hintergrund ist, dass fĂŒr kleinere GepĂ€ckstĂŒcke, die Passagiere in die Kabine mitnehmen können, schon beim Ticketbuchen oft unterschiedliche Vorgaben und Preismodelle je nach Abmessungen, Gewicht und Anzahl gelten. "Laut EU-Recht mĂŒssen Fluggesellschaften angemessenes HandgepĂ€ck kostenlos transportieren", sagte Pop. Jede Airline lege diese Regel aber anders aus.
HÀufig nur ein Mini-GepÀck kostenlos
"Oft ist nur ein Mini-GepĂ€ckstĂŒck zugelassen. In vielen FĂ€llen mĂŒssen Reisende draufzahlen", kritisierte Pop. "An den FlughĂ€fen Ă€rgern sich die Leute ĂŒber Chaos am GepĂ€ckschalter und ĂŒber die Kostenfallen, die dort lauern können." Um Klarheit zu erreichen, was kostenlos transportiert werden muss, habe die Verbraucherzentrale Klagen gegen mehrere Fluggesellschaften gestartet.
Das juristische Vorgehen ist Teil einer Aktion von VerbraucherschĂŒtzern auf EU-Ebene. Ziel ist auch eine höchstrichterliche KlĂ€rung, was als angemessenes HandgepĂ€ck gilt, das Fluggesellschaften kostenlos transportieren mĂŒssen.
Neue EU-Fluggastrechte
Die EU-Staaten hatten kĂŒrzlich neue Regelungen der Fluggastrechte gebilligt, die voraussichtlich ab Mitte 2027 in der EuropĂ€ischen Union gelten sollen. Wer online Tickets sucht, soll demnach standardmĂ€Ăig den Preis mit HandgepĂ€ck angezeigt bekommen. Das soll Preisvergleiche erleichtern. Fluggesellschaften können aber weiter Tickets anbieten, bei denen fĂŒr gröĂere HandgepĂ€ckstĂŒcke extra gezahlt werden muss - so wie es besonders manche Billigflieger machen.
