Freiwillige 'Chatkontrolle' endet
16.03.2026 - 19:29:19 | dpa.deUnterhĂ€ndler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich auf keinen Kompromiss einigen, wie eine Sprecherin der zyprischen RatsprĂ€sidentschaft mitteilte. Es gebe nun eine LĂŒcke, sagte sie weiter. Die bisher geltende Regelung, die auch als sogenannte Chatkontrolle bekannt ist, lĂ€uft am 3. April aus.
Die befristete Ausnahme von europĂ€ischen Datenschutzregeln erlaubt es bislang Messengerdiensten wie WhatsApp und Plattformen wie Instagram und LinkedIn, NachrichtenverlĂ€ufe zu scannen, um verbotene Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspĂŒren und zu melden. Dabei geht es vor allem um Bilder und Videos. Von dieser temporĂ€ren Regelung machen etwa auch die Tech-Unternehmen Google und Microsoft Gebrauch.
Das Scheitern der VerlÀngerung werde Auswirkungen darauf haben, "wie wir die Opfer dieses schrecklichen Verbrechens retten und die TÀter vor Gericht stellen können", kritisierte die Sprecherin der zyprischen RatsprÀsidentschaft.
Langfristige Lösung in Arbeit
Eigentlich will die EU eine langfristige Lösung fĂŒr gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Kindern im Internet finden. Um Zeit dafĂŒr zu schaffen, sollte die Ausnahmeregelung nach dem Willen der Kommission zunĂ€chst verlĂ€ngert werden.
Die EU-Kommission hatte ursprĂŒnglich 2022 vorgeschlagen, die Kontrollen verpflichtend zu machen. Dies scheiterte auch am Widerstand der deutschen Bundesregierung. Unter anderem sollten nach dem Willen der EU-Kommission Chats automatisiert gescannt werden, um Nachrichten mit kinderpornografischen Inhalten zu finden und bei Ermittlungsbehörden anzuzeigen.
Die EU-Staaten setzten stattdessen auf freiwillige Kontrollen durch die Apps und Plattformen und damit die FortfĂŒhrung der bestehenden Vereinbarung mit den Diensten. Die Ausnahme sollte laut Gesetzesvorschlag dauerhaft verankert werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollte die EU-Kommission dann prĂŒfen, ob es doch eine Verpflichtung der Anbieter braucht.
Parlament wollte Befristung und EinschrÀnkung
Die Abgeordneten des EuropĂ€ischen Parlaments stimmten dagegen vergangene Woche fĂŒr eine Befristung der Regeln bis zum 3. August 2027. AuĂerdem sieht ihr Vorschlag vor, nur Nutzerinnen und Nutzer zu kontrollieren, die von Justizbehörden als VerdĂ€chtige identifiziert wurden - also nicht mehr grundsĂ€tzlich zu scannen. Die Parlamentarier wollen die MaĂnahmen auch auf Material beschrĂ€nken, das etwa von Strafverfolgungsbehörden als potenzielles Missbrauch-Material gemeldet wurde.
Ein Kompromiss wurde nicht gefunden. Die im Europaparlament fĂŒr das Gesetz zustĂ€ndige Abgeordnete Birgit Sippel teilte mit, angesichts der auslaufenden Ăbergangsregelung gelte es nun, das Bewusstsein der Nutzer "fĂŒr diese Online-BrutalitĂ€t zu schĂ€rfen". Zudem mĂŒsse man die Strafverfolgungsbehörden stĂ€rken und "ihre KapazitĂ€ten zur verhĂ€ltnismĂ€Ăigen BekĂ€mpfung der Verbreitung von Material ĂŒber sexuellen Kindesmissbrauch im Internet" auszubauen, schrieb die SPD-Politikerin.
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