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Digitale Gesundheits-Apps: Zwei Geschwindigkeiten im MĂ€rz 2026

22.03.2026 - 04:09:26 | boerse-global.de

Die Pflicht zur elektronischen Verschreibung von Gesundheits-Apps wurde ausgesetzt, wĂ€hrend trotz gesetzlichem Anspruch weiterhin keine zugelassenen Pflege-Apps verfĂŒgbar sind.

Digitale Gesundheits-Apps: Zwei Geschwindigkeiten im MĂ€rz 2026 - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Digitale Gesundheits-Apps: Zwei Geschwindigkeiten im MĂ€rz 2026 - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Die elektronische Rezeptpflicht fĂŒr Gesundheits-Apps wird ausgesetzt. Gleichzeitig fehlen trotz gesetzlichem Anspruch weiterhin alle zugelassenen Pflege-Apps. Der digitale Gesundheitsmarkt steckt in einer ZwickmĂŒhle.

eRezept-Pflicht fĂŒr Medizin-Apps gestoppt

Ärzte können Apps auf Rezept vorerst weiter auf Papier verschreiben. Die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung (KBV) setzte die geplante Pflicht zur elektronischen Verordnung (eVerordnung) aus. Grund sind ernĂŒchternde Erfahrungen aus einer Pilotphase in Hamburg. Dort lösten Patienten die digitalen Rezepte zu selten ein.

Praxen haben nun die Wahl: Sie nutzen entweder das traditionelle rosa Formular (Muster 16) oder ein zertifiziertes digitales Modul. Patienten mit der eRezept-App können digitale Verordnungen selbst einlösen. Allen anderen muss die Praxis einen Papierausdruck aushÀndigen.

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GedĂ€chtnis-Apps boomen – aber nur auf Rezept

Im Bereich des kognitiven Trainings wĂ€chst das Angebot zertifizierter Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Diese „Apps auf Rezept“ durchlaufen einen strengen PrĂŒfprozess beim Bundesinstitut fĂŒr Arzneimittel (BfArM). Erst kĂŒrzlich kam die Anwendung „memodio“ fĂŒr leichte kognitive BeeintrĂ€chtigungen hinzu.

Sie bietet ein leitlinienkonformes Programm mit Gehirntraining, BewegungsĂŒbungen und ErnĂ€hrungstipps. Aktuelle Studien belegen, dass spezifisches Training das Demenzrisiko senken kann. FĂŒr Ärzte ist die Verschreibung attraktiv, da sie extrabudgetĂ€r vergĂŒtet wird.

Pflege-Apps: Gesetzlicher Anspruch, leeres Verzeichnis

Ganz anders sieht es bei Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) aus. Seit Jahresbeginn haben PflegebedĂŒrftige einen Anspruch auf bis zu 70 Euro monatlich fĂŒr solche Apps. Doch das offizielle Verzeichnis des BfArM ist leer. Keine einzige App hat die hohen bĂŒrokratischen HĂŒrden bisher genommen.

VerbraucherschĂŒtzer kritisieren diesen Stillstand. Betroffene mit Pflegegrad stellen AntrĂ€ge, die die Kassen zwangslĂ€ufig ablehnen mĂŒssen. Die dringend benötigten digitalen Hilfen – etwa fĂŒr Sturzprophylaxe oder PflegetagebĂŒcher – bleiben unerreichbar.

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Warum hakt es so gewaltig?

Die Situation zeigt die Kluft zwischen politischem Willen und regulatorischer Umsetzung. WĂ€hrend der demografische Bedarf an digitaler UnterstĂŒtzung wĂ€chst, blockieren komplexe PrĂŒfverfahren den Marktzugang. Experten kritisieren das strukturelle Versagen.

Die Unterscheidung zwischen DiGA und DiPA ist fĂŒr Laien oft schwer verstĂ€ndlich: DiGAs sind medizinisch, werden vom Arzt verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt. DiPAs sind pflegerisch, zielen auf Alltagshilfen und laufen ĂŒber die Pflegekasse.

Was kommt jetzt?

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Änderungsverordnung erarbeitet, die im Juli in Kraft treten soll. Sie soll die Datenerfassung verbessern und den Markt transparenter machen. PflegeverbĂ€nde fordern zudem vereinfachte Zulassungsverfahren oder Fast-Track-Modelle.

Branchenbeobachter erwarten die ersten DiPA-Listungen in den kommenden Monaten. Dann rechnen die Kassen mit einer Antragsflut. Bis dahin bleibt pflegenden Angehörigen nur der Griff zu kostenpflichtigen Allgemein-Apps – oder der Weg zum Arzt fĂŒr eine verschreibungsfĂ€hige GedĂ€ch-Anzeige.

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