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Drei offene Frage nach Trumps Zoll-Niederlage

Veröffentlicht am: 21.02.2026 um 10:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

US-PrĂ€sident Donald Trump war zwar sichtlich bemĂŒht, sich seine verheerende Niederlage in der Zollfrage nicht anmerken zu lassen.

Doch ĂŒber deren Ausmaß konnte das nicht hinwegtĂ€uschen: Das Oberste US-Gericht hatte in einer historischen Entscheidung einen Großteil seiner Zölle fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt. Unter Berufung auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 hatte der US-PrĂ€sident seit Beginn seiner zweiten Amtszeit am Kongress vorbei Zölle gegen Dutzende Handelspartner verhĂ€ngt - und damit die Weltwirtschaft in Chaos gestĂŒrzt.

Nun ist klar: Er hat dabei seine Kompetenzen ĂŒberschritten. Das Notstandsgesetz gibt ihm laut Supreme Court nicht die Befugnis, eigenstĂ€ndig Zölle zu verhĂ€ngen. FĂŒr Trump fĂ€llt damit eine rechtliche Grundlage weg, die er auch abseits seiner Wirtschaftspolitik zur Durchsetzung außenpolitischer Interessen genutzt hat. Am Freitagabend gab das Weiße Haus offiziell bekannt, diese auf dem Notstandsgesetz IEEPA fußenden Zölle zu beenden und nicht mehr zu erheben.

Was bleibt, sind zahlreiche offene Fragen, die einmal mehr verdeutlichen, fĂŒr wie viel Unsicherheit Trumps Politik im eigenen Land und darĂŒber hinaus sorgt. Befeuert wird diese auch dadurch, dass Trump in einer ersten Reaktion Stunden nach seiner Niederlage bereits erneut Zölle ankĂŒndigt - unter Berufung auf eine andere rechtliche Grundlage.

Drei zentrale Fragen, die sich nun stellen:

Was passiert mit Handelsabkommen wie dem mit der EU?

Nach Trumps Zoll-Schlappe war zunĂ€chst unklar, welche Handelsabkommen nun bestehen bleiben und welche nicht. Auch Trump zeigte sich schmallippig - mit manchen LĂ€ndern wolle man an den bisherigen Vereinbarungen festhalten, andere wiederum dĂŒrften sich auf neue Zölle einstellen, sagte er.

In welche der beiden Kategorien die EuropÀische Union dabei fÀllt, blieb zunÀchst offen. Die EU-Kommission verwies in einer ersten Reaktion darauf, dass Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks auf "StabilitÀt und Vorhersehbarkeit in den Handelsbeziehungen angewiesen" seien.

Die EU und die USA hatten sich im Sommer auf ein Zollabkommen verstĂ€ndigt. Das EuropĂ€ische Parlament arbeitet zurzeit an der Umsetzung des Abkommens. FĂŒr Bernd Lange, den Vorsitzenden des Handelsausschusses des Parlaments, ist klar, dass nach der gekippten Grundlage fĂŒr die Zölle "weder die US-Regierung noch die EuropĂ€ische Union einfach zur Tagesordnung ĂŒbergehen" können. Er berief eine Sondersitzung des Verhandlungsteams und des Rechtsdienstes des EU-Parlaments fĂŒr Montag ein.

Unterdessen warnte die US-Expertin Laura von Daniels von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Europa mĂŒsse sich "auf die nĂ€chste Phase des transatlantischen Handelskonflikts vorbereiten". Zugleich sieht sie Chancen fĂŒr die EU, die sich strategisch neu aufstellen und in die Offensive gehen könne.

Was fĂŒr Zölle wird Trump nun auf Basis anderer Grundlagen erheben?

Am Freitagabend (Ortszeit) unterschrieb Trump nach Angaben des Weißen Hauses eine Anordnung fĂŒr einen temporĂ€ren Zoll von zehn Prozent auf Importe in die USA - unter Berufung auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974. Dieses erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, Zölle auf Importe fĂŒr bis zu 150 Tage lang zu erheben. Dass diese erfĂŒllt sind, wird von Experten bereits bezweifelt. Um Zölle fĂŒr einen lĂ€ngeren Zeitraum zu erheben, brĂ€uchte Trump in jedem Fall die Zustimmung des US-Parlaments.

Trump betonte allerdings in seiner ersten Reaktion, auch weiterhin nicht mit dem Kongress beim Thema Zölle zusammenarbeiten zu wollen. "Ich muss das nicht (...) Wir (PrÀsidenten) haben das Recht, so ziemlich alles zu tun, was wir wollen."

Dabei hatte das Oberste Gericht in seiner auch von konservativen Richtern getragenen Entscheidung gerade die Machtbefugnisse des US-PrĂ€sidenten in dieser Hinsicht begrenzt. Der von Trump nominierte Richter Neil Gorsuch wurde besonders deutlich: Es könne verlockend sein, den Kongress zu umgehen, wenn ein drĂ€ngendes Problem schnelle Lösungen verlange. Doch der in der Verfassung verankerte Gesetzgebungsprozess sei ein "Bollwerk der Freiheit", das auch diejenigen schĂŒtze, fĂŒr die das nicht so offensichtlich sei. Gesetze entstĂŒnden aus Kompromiss und Beratung mit den gewĂ€hlten Vertretern eines Volkes, nicht aus Tagesimpulsen oder Sichtweisen "eines einzelnen Mannes".

Was passiert mit den Zolleinnahmen?

Der Supreme Court hat nicht darĂŒber geurteilt, ob die Regierung Zolleinnahmen wieder an Importeure zurĂŒckzahlen muss - allerdings dies auch nicht ausgeschlossen. Richter Brett Kavanaugh verwies indes darauf, dass die Vereinigten Staaten verpflichtet sein könnten, Milliarden von Dollar zu erstatten - und das, "obwohl einige Importeure die Kosten möglicherweise bereits an Verbraucher oder Dritte weitergegeben haben." Ein Erstattungsprozess könnte ein "Chaos" werden.

Nach Angaben des Penn Wharton Budget Models von der University of Pennsylvania könnte die US-Regierung Importeuren nun bis zu 175 Milliarden US-Dollar (knapp 150 Mrd Euro) an Erstattungen schulden. "Sofern keine alternative Einnahmequelle gefunden wird, werden die zukĂŒnftigen Zolleinnahmen um die HĂ€lfte sinken", hieß es.

Trump zeigte sich irritiert darĂŒber, dass der Supreme Court keine Anordnung zu möglichen Erstattungspflichten gemacht habe. "Man sollte doch meinen, sie hĂ€tten wenigstens einen Satz hineingeschrieben, ob man das Geld behalten darf oder nicht, oder? Ich schĂ€tze, das muss die nĂ€chsten zwei Jahre vor Gericht ausgetragen werden", sagte er. Trump will zunĂ€chst die Einnahmen behalten und weiter ausgeben.

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