EON, Smart-Meter-Steuerung

E.ON warnt: Smart-Meter-Steuerung bis 2026 nicht machbar

22.03.2026 - 03:32:03 | boerse-global.de

Der Energiekonzern E.ON hält den gesetzlichen Fahrplan für die Steuerung von Verbrauchern bis 2026 für nicht einhaltbar und fordert eine Verschiebung um zwei Jahre.

E.ON warnt: Smart-Meter-Steuerung bis 2026 nicht machbar - Foto: über boerse-global.de
E.ON warnt: Smart-Meter-Steuerung bis 2026 nicht machbar - Foto: über boerse-global.de

Der Energieriese E.ON fordert eine Verschiebung des gesetzlichen Zeitplans für intelligente Stromnetze. Die technischen Hürden seien zu hoch, um Verbraucher und Erzeuger wie geplant bis Ende 2026 steuern zu können. Diese Warnung stellt einen zentralen Pfeiler der deutschen Energiewende infrage.

Berlin. Die Digitalisierung der Stromnetze gerät ins Stocken. Thomas König, Netzvorstand des Energiekonzerns E.ON, hält den gesetzlichen Fahrplan für den Einbau von Steuerboxen an Smart Metern für „völlig unrealistisch“. Die Frist müsse um zwei Jahre verschoben werden. Diese deutliche Stellungnahme wirft ein Schlaglicht auf die praktischen Probleme bei der Umsetzung der ambitionierten Energie- und Digitalpolitik der Bundesregierung.

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Kritik am „Steuerungsrollout“

Die Kritik zielt nicht auf die intelligenten Zähler selbst. E.ON hat als größter Messstellenbetreiber Deutschlands kürzlich den millionsten Smart Meter installiert und übertrifft die gesetzlichen Quoten. Das Problem liegt in der nächsten Stufe: dem „Steuerungsrollout“. Dabei sollen Wärmepumpen, Wallboxen und Solaranlagen mit einer zusätzlichen Box ausgestattet werden, die Netzbetreiber fernsteuern können.

Laut König sind die dafür nötigen Geräte und die Kommunikation zwischen Box und Smart-Meter-Gateway noch nicht praxistauglich. Diese Einschätzung teilt eine Studie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) von Ende 2025. Sie empfahl, kleinere Anlagen vorerst von der Steuerpflicht auszunehmen.

Zwei Gesetze, ein Ziel – und viele Hürden

Im Hintergrund wirken zwei zentrale Gesetze:
1. Das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (GNDEW) schreibt den Einbau von Smart Metern seit Januar 2025 für Großverbraucher und Haushalte mit Wärmepumpe oder großer PV-Anlage vor.
2. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen zu strengen Einsparmaßnahmen. Smart Meter sind dafür ein Schlüsselinstrument.

Die intelligente Steuerung ist der Kern der digitalen Energiewende. Sie soll Netzüberlastungen verhindern, indem sie Verbrauch und schwankende Einspeisung aus Wind und Sonne flexibel abstimmt. Verzögerungen hier könnten die Integration von E-Autos und Wärmepumpen bremsen und die gesetzten Effizienzziele gefährden.

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Drohen jetzt Bußgelder oder Nachbesserungen?

Mit seiner öffentlichen Warnung setzt E.ON Politik und Behörden unter Druck. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat bisher klargemacht, die gesetzlichen Quoten notfalls mit Zwangsgeldern durchzusetzen. Eine Reaktion des Wirtschaftsministeriums und der Behörde auf die Forderung nach Aufschub wird erwartet.

Unterdessen läuft das „Energie Monitoring 2026“ von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. Seine Ergebnisse werden ein genaueres Bild vom Stand der Digitalisierung liefern. Für Verbraucher und Unternehmen bedeutet die aktuelle Lage: Der Einbau der Zähler schreitet voran, doch die versprochenen Vorteile der intelligenten Steuerung rücken in weite Ferne.

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