EFRAG, Dialog

EFRAG startet Dialog für neuen EU-Nachhaltigkeitsstandard

26.03.2026 - 01:39:49 | boerse-global.de

EFRAG entwickelt einen vereinfachten Nachhaltigkeitsberichtsstandard für mittelgroße EU-Unternehmen, um Marktdruck trotz gelockerter Berichtspflicht zu adressieren.

EFRAG startet Dialog für neuen EU-Nachhaltigkeitsstandard - Foto: über boerse-global.de
EFRAG startet Dialog für neuen EU-Nachhaltigkeitsstandard - Foto: über boerse-global.de

Die EU will einen freiwilligen Standard für Nachhaltigkeitsberichte entwickeln. Ziel ist es, Tausende mittelständische Unternehmen zu entlasten, die trotz Lockerung der Pflichtberichterstattung unter Druck von Investoren und Lieferketten stehen.

Der europäische Beratergremium EFRAG hat am 23. März 2026 einen offiziellen Aufruf zur Interessensbekundung gestartet. Damit sollen Unternehmen und Stakeholder aktiv in die Entwicklung eines neuen freiwilligen Standards (VS) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einbezogen werden. Der Schritt ist eine direkte Reaktion auf die jüngste Gesetzesänderung, die viele Firmen aus der Pflicht entlassen hat.

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Omnibus-Paket schafft neue Lücke

Hintergrund ist das sogenannte Omnibus I-Paket, das am 26. Februar 2026 in Kraft trat. Es erhöhte die Schwellenwerte für die verpflichtende Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Viele Unternehmen, die sich bereits auf Pflichtberichte vorbereitet hatten, befinden sich nun in einer Grauzone: Sie sind rechtlich nicht mehr gebunden, stehen aber weiterhin unter dem Erwartungsdruck des Marktes.

Laut EFRAG soll der neue freiwillige Standard diese Lücke schließen. Er soll einen klaren und verhältnismäßigen Weg bieten, um Leistungen im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG) zu kommunizieren – ohne die volle Komplexität der obligatorischen Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS).

Zielgruppe: Der europäische Mittelstand im Fokus

EFRAG sucht gezielt den Dialog mit einer spezifischen Gruppe: EU-Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind, aber unter bestimmten Größenmerkmalen bleiben. Konkret richtet sich der Aufruf an Firmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz unter 450 Millionen Euro.

Diese „Mid-Cap“-Unternehmen haben oft bereits signifikante Nachhaltigkeitsauswirkungen, verfügen aber nicht über die Ressourcen von Großkonzernen. Neben den Unternehmen selbst lädt EFRAG auch Wirtschaftsverbände, Prüfer, Kreditgeber und Investoren zur Mitwirkung ein. Interessierte können sich bis zum 20. April 2026 registrieren.

Technische Basis: Bewährte Module werden angepasst

Der neue Standard wird nicht bei Null entwickelt. Er baut auf dem bestehenden freiwilligen Standard für nicht-börsennotierte KMU (VSME) auf, den EFRAG Ende 2024 vorlegte und die EU-Kommission im Juli 2025 empfahl.

Dieser Standard arbeitet mit einem modularen Ansatz: Ein Basismodul für den Einstieg und ein umfassenderes Modul für fortgeschrittene Berichterstatter. Dieses Prinzip soll nun für die größere Zielgruppe skaliert werden. Ein zentrales Ziel ist die drastische Reduzierung des Aufwands: Die verpflichtenden Datenpunkte sollen im Vergleich zu den vollen ESRS um über 60 Prozent sinken.

Besonderes Augenmerk liegt auf der Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Dieser Prozess, der sowohl finanzielle als auch ökologische und soziale Auswirkungen bewertet, hat sich für viele Unternehmen als komplex erwiesen. EFRAG will ihn intuitiver gestalten.

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Strategischer Wert: Druck aus der Lieferkette

Auch wenn der Standard freiwillig bleibt, wächst sein strategischer Wert rapide. Der Druck für Transparenz kommt immer weniger von den Regulierern, sondern vom „Lieferketten-Effekt“.

Große Konzerne, die selbst zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet sind, müssen Daten von ihren Zulieferern einholen – insbesondere zu Scope-3-Emissionen und Menschenrechten. Unternehmen, die den EFRAG-Standard anwenden, können standardisierte und glaubwürdige Daten liefern. Das verschafft ihnen einen Wettbewerbsvorteil in Ausschreibungen.

Zudem integrieren Banken und Investoren ESG-Kriterien immer stärker in ihre Entscheidungen. Der freiwillige Standard soll den aktuellen Flickenteppich aus unterschiedlichen Fragebögen ersetzen und eine gemeinsame Sprache für Nachhaltigkeitsdaten schaffen. Das soll die Vergleichbarkeit verbessern und den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen erleichtern.

Zeitplan: Standard noch 2026 erwartet

Nach dem Stichtag am 20. April beginnt eine intensive Forschungs- und Dialogphase. Die gesammelten Erkenntnisse fließen in den finalen technischen Rat an die Europäische Kommission ein. Beobachter erwarten, dass die Kommission den endgültigen freiwilligen Standard noch 2026 als delegierten Rechtsakt verabschiedet.

Unternehmen könnten ihn dann für ihre Berichtszyklen 2026 oder 2027 nutzen. Parallel beobachtet EFRAG die Erfahrungen der ersten Anwender des KMU-Standards. Die Ergebnisse dieser Begleitstudie werden im Herbst 2026 erwartet und sollen die weitere Ausgestaltung des freiwilligen Rahmens unterstützen.

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