EFRAG, Standard

EFRAG startet freiwilligen Standard fĂŒr Nachhaltigkeitsberichte

30.03.2026 - 16:10:37 | boerse-global.de

Die EU hat die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fĂŒr den Mittelstand abgeschafft, doch der Marktdruck bleibt hoch. EFRAG reagiert mit einem freiwilligen Rahmenwerk.

EFRAG startet freiwilligen Standard fĂŒr Nachhaltigkeitsberichte - Foto: ĂŒber boerse-global.de
EFRAG startet freiwilligen Standard fĂŒr Nachhaltigkeitsberichte - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa steht vor einem Wendepunkt. Nachdem die EU die Pflicht fĂŒr Tausende Unternehmen abgeschafft hat, reagiert die europĂ€ische Beratungsgruppe EFRAG nun mit einem neuen freiwilligen Standard. Der Druck von Investoren und GeschĂ€ftspartnern bleibt hoch.

EU schafft Pflichtberichte fĂŒr Mittelstand ab

Die Landschaft der Unternehmensberichterstattung in Europa hat sich grundlegend verĂ€ndert. Mit dem Inkrafttreten des „Omnibus I“-Vereinfachungspakets am 19. MĂ€rz 2026 hat die EuropĂ€ische Kommission die Schwellenwerte fĂŒr die Pflichtberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) massiv angehoben. KĂŒnftig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von ĂŒber 450 Millionen Euro zur Berichterstattung verpflichtet.

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Die Folge: Statt bisher geschĂ€tzt 50.000 sind nun nur noch rund 5.000 Unternehmen in der Union direkt von der CSRD betroffen – ein RĂŒckgang um fast 90 Prozent. FĂŒr die verbleibenden Unternehmen wurden auch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vereinfacht. Die technischen Beratungsgremien sprechen von einer Reduzierung der verpflichtenden Datenpunkte um 61 Prozent. Das Prinzip der doppelten MaterialitĂ€t – also die Berichterstattung ĂŒber Auswirkungen auf das Unternehmen und der Unternehmensauswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft – bleibt jedoch erhalten.

Auch Sorgfaltspflichten-Richtlinie entschÀrft

Parallel zur CSRD wurde auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) entschĂ€rft. Die neuen Schwellenwerte gelten nun erst fĂŒr Unternehmen mit ĂŒber 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. FĂŒr Firmen von außerhalb der EU gilt ein Umsatz von 1,5 Milliarden Euro, der speziell innerhalb der Union erzielt wird.

Der Ansatz der Richtlinie wurde zudem risikobasierter. Unternehmen dĂŒrfen ihre Sorgfaltspflichten nun auf die Bereiche konzentrieren, in denen negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten sind. Die verpflichtende Erstellung von Klima-TransformationsplĂ€nen wurde fĂŒr einige EntitĂ€ten gestrichen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes.

Freiwilliger Standard soll Fragmentierung verhindern

Trotz der gesetzlichen Lockerung ist der Marktdruck ungebrochen. Daher startete EFRAG am 25. MĂ€rz 2026 eine Initiative zur Entwicklung eines freiwilligen Standards (VS). Ziel ist es, den nun aus der Pflicht entlassenen Unternehmen einen einheitlichen Rahmen zu bieten.

Hintergrund ist ein Trickle-Down-Effekt: Große, berichtspflichtige Unternehmen fordern Nachhaltigkeitsdaten von ihren Zulieferern und Partnern in der Wertschöpfungskette ein. Ohne einen gemeinsamen Standard droht ein Flickenteppich aus individuellen Fragebögen und Ad-hoc-Anfragen, der den europĂ€ischen Mittelstand belastet. Eine Umfrage vom MĂ€rz 2026 deutet an, dass fast 90 Prozent der aus der CSRD-Pflicht entlassenen Unternehmen ihre Berichterstattung beibehalten oder sogar ausbauen wollen, um wettbewerbsfĂ€hig zu bleiben.

Deutsche Umsetzung steht bevor

Der Fokus verlagert sich nun auf die nationale Umsetzung. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 19. MĂ€rz 2027 Zeit, die „Omnibus I“-Änderungen in nationales Recht zu ĂŒberfĂŒhren. In Deutschland sind Anpassungen im Handelsgesetzbuch (HGB) nötig.

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FĂŒr deutsche „Wave 1“-Unternehmen, die eigentlich fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 hĂ€tten berichten mĂŒssen, bietet die neue Richtlinie eine mögliche zweijĂ€hrige Befreiung (2025-2026), wenn sie unter den neuen Schwellenwerten liegen. Viele große deutsche Konzerne haben jedoch bereits in Datenerfassungssysteme investiert und werden wohl aus GrĂŒnden der Investor Relations weiterberichten. Das Bundeskabinett wird die Schwellenwertanpassungen voraussichtlich in einer kommenden Sitzung behandeln.

Marktrealismen schlagen Regulierungslogik

Die Vereinfachungen lösen eine komplexe Debatte aus. WĂ€hrend die Wirtschaft BĂŒrokratieabbau begrĂŒĂŸt, warnen Aufsichtsbehörden wie die EuropĂ€ische Zentralbank (EZB) vor DatenlĂŒcken. Die Streichung von 68 Prozent der nicht-verpflichtenden Datenpunkte könnte die Nachhaltigkeitsdatenkette schwĂ€chen. Banken und Asset-Manager sind auf diese Daten fĂŒr ihre eigenen Berichtspflichten und das Risikomanagement angewiesen.

Experten sehen die Entstehung eines Zweiklassensystems: einen verpflichtenden „Goldstandard“ fĂŒr die grĂ¶ĂŸten Player und einen freiwilligen, interoperablen Standard fĂŒr den Rest der Wirtschaft. Der Markt honoriert gute Berichte weiterhin, wie die Reaktion auf den Fortschrittsbericht von TotalEnergies vom 28. MĂ€rz zeigte. Das Unternehmen meldete eine 65-prozentige Reduzierung seiner Methanemissionen.

Globaler Konvergenzdruck bleibt hoch

Bis Mitte 2026 will die Kommission die final ĂŒberarbeiteten ESRS per delegiertem Rechtsakt verabschieden – die Spielregeln fĂŒr den Berichtszyklus 2027. Gleichzeitig werden bis 2027 praktische Leitlinien fĂŒr die CSDDD-Umsetzung erarbeitet, die 2029 in Kraft tritt.

Global betrachtet schreitet die Konvergenz voran. Die Finalisierung der britischen Standards im Februar 2026 und die Emissionsberichtspflicht in Kalifornien ab August 2026 zeigen: Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein globales PhĂ€nomen. FĂŒr europĂ€ische Unternehmen werden die nĂ€chsten zwölf Monate zur Phase des KapazitĂ€tenaufbaus. VerlĂ€ssliche, geprĂŒfte und digitalisierte ESG-Daten werden zur Grundvoraussetzung fĂŒr GeschĂ€ftstĂ€tigkeit in einer dekarbonisierenden Weltwirtschaft – unabhĂ€ngig von gesetzlichen Pflichten.

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