EFRAG startet Initiative für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte
25.03.2026 - 16:10:54 | boerse-global.deDie EU schränkt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung massiv ein und setzt künftig nur noch auf die größten Konzerne. Jetzt sucht der europäische Berater EFRAG Unternehmen, die dennoch freiwillig berichten wollen.
Brüssel. Der europäische Standard-Setzer EFRAG hat eine neue Initiative für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte gestartet. Ziel ist es, ein vereinfachtes Rahmenwerk für Unternehmen zu schaffen, die ab 2027 nicht mehr gesetzlich zur umfangreichen ESG-Berichterstattung verpflichtet sind. Dieser Schritt folgt auf eine grundlegende Wende in der EU-Regulierung.
Während die EU bei Nachhaltigkeitsberichten Schwellenwerte anhebt, verschärfen neue Verordnungen wie die CBAM die Berichtspflichten für Importeure massiv. Diese kostenlose Checkliste zeigt Ihnen, wie Sie die CO2-Meldepflichten rechtssicher und ohne Strafzahlungen umsetzen. CBAM-Reporting rechtssicher meistern: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Importeure
Hintergrund ist die sogenannte „Omnibus I“-Richtlinie, die am 18. März 2026 in Kraft trat. Sie erhöht die Schwellenwerte für die Pflichtberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) drastisch. Künftig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro zur umfassenden Offenlegung verpflichtet.
Scharfe Kehrtwende: 90 Prozent weniger Unternehmen in der Pflicht
Die Revision der CSRD markiert eine scharfe Kehrtwende in der EU-Politik. Statt der ursprünglich geplanten 50.000 Unternehmen werden nun nur noch etwa 5.000 der größten Konzerne Europas in die Pflicht genommen – eine Reduktion um rund 90 Prozent.
Die EU begründet dies mit der Entlastung des Mittelstands von bürokratischem Aufwand. Mittelständische Unternehmen sollen sich auf ihre Wettbewerbsfähigkeit konzentrieren können, während die Großkonzerne mit standardisierten ESG-Daten vorangehen. Branchenbeobachter sehen darin einen Versuch, die ambitionierten Ziele des EU-Green-Deals mit der ökonomischen Realität der Unternehmen in Einklang zu bringen.
Freiwilliger Standard soll Berichtslücke schließen
Doch der Marktdruck bleibt: Auch von der Pflicht befreite Unternehmen sehen sich oft Forderungen von Banken, Investoren und großen Geschäftspartnern nach ESG-Daten ausgesetzt. Hier setzt der geplante freiwillige Standard (VS) an.
EFRAG sucht ab sofort EU-Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Prüfer, die an der Entwicklung dieses vereinfachten Rahmens mitwirken. Ziel ist ein praxistauglicher Standard, der die Komplexität der obligatorischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) reduziert. Damit soll verhindert werden, dass der Mittelstand mit Dutzenden unterschiedlicher, nicht standardisierter ESG-Fragebögen konfrontiert wird.
„Die Nachfrage des Marktes nach transparenten und überprüfbaren Nachhaltigkeitsdaten wächst weiter, auch wenn der Pflichtrahmen schrumpft“, so die implizite Botschaft der Initiative.
Integration in die Finanzberichterstattung wird Schlüssel
Ein zentraler Aspekt der neuen Regelungen ist die enge Verzahnung mit der Finanzberichterstattung. Die EU hat im Februar 2026 den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 18 übernommen. Aufsichtsbehörden wie die ESMA betonen die Notwendigkeit einer konsistenten Anwendung neben den ESRS.
Nicht nur im Finanzwesen, auch beim Umweltschutz fordern neue EU-Regeln wie die Entwaldungsverordnung strikte Prüf- und Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Sichern Sie sich diesen kostenlosen Leitfaden inklusive Checkliste, um rechtliche Risiken und Sanktionen zuverlässig zu vermeiden. Entwaldungsverordnung der EU: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Sanktionen
Die „Omnibus I“-Richtlinie ändert zudem die Anforderungen an konsolidierte Lageberichte von Konzernen. Bestimmte Finanzholding-Gesellschaften können von spezifischen Berichtspflichten befreit werden, wenn die Nachhaltigkeitsdaten anderweitig in der Gruppe erfasst werden.
Gleichzeitig wurden die verpflichtenden Datenpunkte in den überarbeiteten ESRS um etwa 61 Prozent gekürzt. Diese Straffung soll eine bessere Interoperabilität mit internationalen Standards wie IFRS S1 und S2 sicherstellen. Das langfristige Ziel bleibt eine integrierte Berichterstattung, in der Nachhaltigkeitsdaten mit derselben Strenge behandelt werden wie Finanzkennzahlen.
Was bedeutet das für deutsche Unternehmen?
Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 19. März 2027 Zeit, die „Omnibus I“-Änderungen in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird das CSRD-Umsetzungsgesetz voraussichtlich die neuen, höheren Schwellenwerte übernehmen.
Doch Vorsicht ist geboten: Zentralbanken wie die EZB warnen vor Datenlücken im Finanzsystem. Banken benötigen ESG-Informationen weiterhin für ihre eigenen Berichtspflichten und Risikobewertungen. Für viele mittelständische Unternehmen könnte die „freiwillige“ Teilnahme am EFRAG-Rahmen daher praktisch zur Voraussetzung für den Kapitalzugang werden.
2026 gilt als Übergangsjahr. Unternehmen müssen bestehende nationale Vorgaben einhalten und sich gleichzeitig auf die ab 2027 geltenden neuen Regeln vorbereiten. Der nächste Meilenstein steht Mitte des Jahres an: Dann will die EU-Kommission die vereinfachten ESRS offiziell als delegierten Rechtsakt verabschieden.
So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!
Für. Immer. Kostenlos.

