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Keine EntschĂ€digung fĂŒr verpassten Flug wegen Kontrollen

05.06.2025 - 14:28:35

Ein Fluggast, der wegen aus seiner Sicht zu langsamen Sicherheitskontrollen am Flughafen Hahn seinen Flug verpasst hat, hat keinen Anspruch auf EntschÀdigung.

Das hat das Landgericht Koblenz entschieden und damit die Klage eines Mannes abgewiesen, der es im Mai 2023 wegen angeblich mangelhafter Abfertigung nicht auf seinen Flug nach Thessaloniki schaffte (Az. 1 O 114/24).

Er gab an, an jedem Tag mit seiner mitreisenden Ehefrau morgens gegen 4 Uhr am Flughafen Hahn gewesen zu sein. Nach Aufgabe des GepÀcks hÀtten sie sich direkt zur HandgepÀck- und Personenkontrolle begeben. Die dortige Kontrolle habe aber so lange gedauert, dass das Paar den Flug um 5.45 Uhr verpasste. Auch anderen FluggÀsten sei es so ergangen, hatte der KlÀger behauptet.

Fluggast hĂ€tte frĂŒher kommen sollen

Nach Ansicht des Gerichts hat der Mann schon nach eigener Darstellung keinen Anspruch auf EntschĂ€digung. Denn nach den Empfehlungen des Flughafens und sĂ€mtlicher Fluggesellschaften sollte er sich zwei bis drei Stunden vor dem geplanten Abflug am Flughafen einfinden. Er sei aber 1 Stunde und 45 Minuten vorher eingetroffen und habe in dieser Zeit auch noch das GepĂ€ck aufgeben mĂŒssen.

Die Aussagen des KlÀgers, die Abfertigung der FluggÀste sei nur "langsam und schleppend" vorangegangen und die Sicherheitskontrolle sei zu knapp besetzt gewesen, seien nicht ausreichend bewiesen worden, teilte das Gericht mit. Das beklagte Land hatte einen Organisationsmangel bestritten. Zu keinem Zeitpunkt sei es zu Staus von Passagieren gekommen - und es sei auch kein weiterer Fluggast bekannt, der den Flug verpasst hÀtte.

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