Nach Putin-Haftbefehl: Russland geht gegen Weltstrafgericht vor
12.12.2025 - 13:44:25 | dpa.deIStGH-ChefanklĂ€ger Karim Khan wurde zu 15 Jahren Freiheitsentzug verurteilt, neun Jahre davon in einem GefĂ€ngnis und der Rest in einer Strafkolonie fĂŒr Schwerverbrecher, wie die russische Generalstaatsanwaltschaft mitteilte. Zudem erhielten acht Richter des Weltstrafgerichts mit Sitz im niederlĂ€ndischen Den Haag demnach Haftstrafen zwischen dreieinhalb und 15 Jahren.
Khan habe von Februar bis MĂ€rz 2022 illegale Strafverfahren gegen russische StaatsbĂŒrger eingeleitet und das PrĂ€sidium des Weltstrafgerichts rechtswidrige Haftbefehle erlassen, behauptete die Behörde. Da Khan sich nicht in Russland befindet, bleibt das Urteil zunĂ€chst voraussichtlich weitgehend folgenlos. Khan hat im Mai im Zusammenhang mit einer Untersuchung ĂŒber mutmaĂliche sexuelle Ăbergriffe sein Amt beim IStGH bis zum Abschluss der Untersuchung vorĂŒbergehend niedergelegt.
Nachdem Khan bereits im FrĂŒhjahr 2022 Ermittlungen eingeleitet hatte, erlieĂ das Weltstrafgericht im MĂ€rz 2023 Haftbefehle gegen Kremlchef Wladimir Putin und die russische Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa wegen mutmaĂlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine. Auch gegen mehrere hochrangige russische MilitĂ€rs wurden vom IStGH Haftbefehle erlassen. Putin hatte vor fast vier Jahren die Invasion in die Ukraine befohlen.
Das Weltstrafgericht verfolgt VerdÀchtige wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggression. Russland ist nicht Vertragsstaat des IStGH.
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