US-Gericht kassiert Trumps temporÀre weltweite Zölle
08.05.2026 - 05:11:02 | dpa.deMit der zeitlich befristeten Abgabe in Höhe von 10 Prozent habe der PrĂ€sident seine Befugnisse ĂŒberschritten, erklĂ€rte das Gericht fĂŒr Internationalen Handel in New York.
Trump habe das als Grundlage herangezogene Handelsgesetz falsch ausgelegt. Weder die US-Regierung noch die Zollbehörde (CBP) dĂŒrften Importabgaben von den KlĂ€gern - darunter der US-Bundesstaat Washington - einfordern. Bereits erhobene Zölle mĂŒssten ferner erstattet werden, verfĂŒgte das Gericht.
Das Gericht stellte fest, dass die US-Regierung die "fundamentalen internationalen Zahlungsprobleme", die das Handelsgesetz zur Voraussetzung macht, nicht ausreichend belegen konnte. Zudem ziehe Trumps Erlass Handels- und Leistungsbilanzdefizite heran - obwohl das Gesetz Zahlungsbilanzdefizite zur Bedingung macht.
Seit dem 24. Februar 2026 erheben die USA auf die meisten Einfuhren aus dem Ausland einen Zoll von zehn Prozent. Trump hatte gedroht, den Satz auf 15 Prozent zu erhöhen. Das wĂ€re der Maximalwert, den der PrĂ€sident unter Berufung auf das Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 fĂŒr 150 Tage erheben darf. Eine entsprechende Proklamation lĂ€sst sich aber auch Monate nach der Drohung nicht im Amtsblatt der Regierung finden.
Der Supreme Court hatte im Februar bei zuvor verhĂ€ngten Zöllen ebenfalls festgestellt, dass Trump damit seine Befugnisse ĂŒberschritten hatte. Damit entzog das Oberste Gericht dem Republikaner die rechtliche Grundlage fĂŒr seine bisherigen Zölle. Trump hatte sich dabei auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 gestĂŒtzt.
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