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ELSTER: Digitaler Steuerbescheid erst 2027 verpflichtend

27.01.2026 - 21:40:13

Die Bundesregierung verschiebt die verpflichtende digitale Zustellung von Steuerbescheiden auf 2027. Für 2026 gilt weiterhin das bisherige Zustimmungssystem als Übergangslösung.

Die Bundesregierung verschiebt die verpflichtende Umstellung auf digitale Steuerbescheide um ein Jahr. Die neue Regelung tritt nun am 1. Januar 2027 in Kraft. Für 2026 gilt weiterhin das bisherige Zustimmungssystem als Übergangslösung.

Ursprünglich sollte ab dem 1. Januar 2026 der elektronische Versand via ELSTER-Portal zum Standard werden. Eine gesetzliche Anpassung im letzten Moment gewährt nun jedoch allen Beteiligten mehr Vorbereitungszeit. Für das laufende Jahr bedeutet das: Kein Steuerzahler wird automatisch auf papierlose Benachrichtigungen umgestellt, ohne dem vorher explizit zugestimmt zu haben.

Vom „Opt-in“ zum „Opt-out“: Die geplante digitale Wende

Grundlage ist der überarbeitete § 122a der Abgabenordnung (AO), Teil des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes. Das Ziel: Wer seine Steuererklärung elektronisch über ELSTER einreicht, soll seinen Bescheid standardmäßig auch digital erhalten.

Nach diesem „Digital-first“-Modell würde das Finanzamt den rechtsverbindlichen Bescheid automatisch im ELSTER-Postfach hinterlegen. Der Steuerzahler erhielte nur eine E-Mail-Benachrichtigung. Wer weiterhin Papier per Post wünscht, müsste aktiv widersprechen oder einen Antrag stellen. Damit würde das bisherige Prinzip umgekehrt, bei dem die digitale Zustellung einer aktiven Einwilligung bedurfte.

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Gesetzliche Verschiebung schafft Übergangsjahr 2026

Die Verzögerung wurde durch das „Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes“ beschlossen. Die verpflichtende Anwendung der neuen Regelung ist nun auf den 1. Januar 2027 datiert.

Laut Regierungskreisen soll die Verschiebung einen reibungsloseren Übergang ermöglichen. Steuerzahler, Berater und Finanzverwaltung erhalten so mehr Zeit für die Vorbereitung. Für 2026 bleibt alles beim Alten: Elektronische Bescheide gibt es nur für die, die aktiv zugestimmt haben. Alle anderen erhalten ihre Dokumente weiterhin auf dem Postweg.

Was die Verzögerung für Steuerzahler und Berater bedeutet

Das Übergangsjahr hat praktische Konsequenzen. Steuerzahler, die noch nicht auf einen vollständig digitalen Workflow vorbereitet sind, können 2026 nutzen, um sich mit ihrem ELSTER-Portal vertraut zu machen – ohne das Risiko, wichtige Fristen zu verpassen. Wichtig ist, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist, um Benachrichtigungen zu erhalten.

Für Steuerberatungskanzleien bedeutet die Verzögerung zusätzliche Zeit, um interne Prozesse für die digitale Abwicklung zu optimieren. Unter der neuen Regelung gilt ein Bescheid bereits am vierten Tag nach Bereitstellung im Portal als zugestellt – unabhängig davon, wann er tatsächlich abgerufen wird. Diese Regel macht eine regelmäßige Kontrolle der Postfächter unerlässlich, um die einmonatige Einspruchsfrist nicht zu verpassen.

Der Weg in die digitale Zukunft ab 2027

Trotz der Verschiebung hält die Regierung am Ziel der Digitalisierung fest. Der „Digital-first“-Ansatz soll ab dem 1. Januar 2027 verbindlicher Standard werden. Dies betrifft alle ab diesem Datum erteilten Steuerbescheide, unabhängig vom Veranlagungszeitraum.

Steuerzahler sollten die kommenden Monate nutzen, um ihre ELSTER-Konten zu prüfen und ihre Kommunikationspräferenz zu klären. Wer langfristig Papierdokumente wünscht, muss nach 2027 einen formellen Widerspruch einreichen. Diese Opt-out-Möglichkeit bleibt bestehen, um Menschen ohne Internetzugang weiterhin zu erreichen. Die Übergangsphase bietet damit eine Chance, sich auf eine effizientere digitale Steuerverwaltung vorzubereiten.

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