Bundestag, Immobilienkäufe

eNoVA-Gesetz: Bundestag stimmt über digitale Immobilienkäufe ab

29.01.2026 - 02:01:12

Das neue Gesetz soll den Kauf von Häusern und Wohnungen vollständig digitalisieren und verspricht schnellere, günstigere Abläufe. Es wird mit jährlichen Einsparungen von 49 Millionen Euro gerechnet.

Der Bundestag berät heute ein Gesetz, das den Kauf von Häusern und Wohnungen in Deutschland revolutionieren soll. Das eNoVA-Gesetz will den papierlastigen Prozess vollständig digitalisieren und verspricht schnellere, günstigere Abläufe für Millionen Bürger. Die Debatte markiert einen Meilenstein im Kampf gegen Bürokratie in einem der wichtigsten Wirtschaftsbereiche.

Ende der Zettelwirtschaft steht bevor

Jährlich werden in Deutschland über eine Million Grundstücksverträge notariell beurkundet. Während die Vertragsunterzeichnung selbst oft schon digital erfolgt, steckt der Rest des Prozesses im Papierchaos fest. Die Kommunikation mit Gerichten, Finanzämtern und anderen Behörden läuft noch immer überwiegend per Post. Das führt zu langen Wartezeiten und hohem Verwaltungsaufwand.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt hier an. Er schreibt eine verpflichtende, digitale Kommunikation zwischen allen Beteiligten auf Basis einheitlicher Standards vor. Dokumente sollen künftig nur noch über sichere Systeme wie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) fließen. Damit würden die Medienbrüche endgültig der Vergangenheit angehören.

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Millionen-Entlastung für Bürger und Notare

Die Befürworter des Vorhabens rechnen mit erheblichen Einsparungen. Die Bundesregierung prognostiziert eine jährliche Entlastung von rund 49 Millionen Euro. Der größte Vorteil für private Käufer: Sie könnten viel Geld bei den Bereitstellungszinsen für ihre Baufinanzierung sparen. Diese fallen oft monatelang an, während auf die Eintragung im Grundbuch gewartet wird.

Auch für Notare verspricht die Reform Effizienzgewinne. Automatisierte Prozesse sollen mehr Zeit für die eigentliche Kernaufgabe freisetzen: die rechtliche Beratung. Die Bundesnotarkammer unterstützt das Gesetz daher ausdrücklich und spricht von einem „Meilenstein beim Bürokratieabbau“.

Technische Hürden und föderale Herausforderungen

Die Umstellung soll schrittweise erfolgen. Ab Inkrafttreten des Gesetzes wird die elektronische Übermittlung zentraler Mitteilungen verpflichtend. Weitere Verfahren, wie Anfragen zu Vorkaufsrechten, sollen spätestens ab 1. Januar 2027 digital abgewickelt werden.

Die technische Infrastruktur stellt die Bundesnotarkammer bereit. Module wie „XNotar“ sind bereits im Einsatz, die Finanzverwaltung soll über das ELSTER-System angebunden werden. Experten warnen jedoch vor Herausforderungen. Der Erfolg hänge von einer flächendeckenden technischen Ausstattung und einer reibungslosen Kooperation zwischen Bund und Ländern ab. Ein „föderaler Flickenteppich“ mit unterschiedlichen Systemen in den Bundesländern muss unbedingt vermieden werden.

Teil einer größeren Digitalisierungsoffensive

Das eNoVA-Gesetz ist kein Einzelprojekt. Es ist ein zentraler Baustein der digitalen Justiz in Deutschland. Zusammen mit anderen Reformen, wie der elektronischen Präsenzbeurkundung, soll ein vollständig digitaler Prozess entstehen – von der Vertragsbeurkundung bis zum Grundbucheintrag.

Nach der ersten Lesung im Bundestag heute wird der Entwurf in den Fachausschüssen beraten. Da die Zustimmung des Bundesrates nötig ist, ist eine enge Abstimmung mit den Ländern erforderlich. Angesichts eines breiten politischen Konsenses über die Dringlichkeit der Reform rechnen Beobachter mit einem zügigen Verfahren. Der digitale Immobilienkauf könnte in Deutschland schon bald zur neuen Normalität werden.

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