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Erste LĂ€nder erlauben Lkw-Transporte an Sonn- und Feiertagen

Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 18:44 Uhr | dpa.de

Rheinland-Pfalz und das Saarland setzen wegen des anhaltenden Niedrigwassers am Rhein das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fĂŒr bestimmte Lkw-Transporte vorĂŒbergehend außer Kraft.

Damit könnten GĂŒter, die aufgrund der niedrigen PegelstĂ€nde derzeit nicht oder nur eingeschrĂ€nkt ĂŒber die Wasserstraße transportiert werden, leichter auf der Straße befördert werden, teilten das Verkehrsministerium in Mainz und das MobilitĂ€tsministerium in SaarbrĂŒcken zur BegrĂŒndung mit. Die Ausnahmeregelung gelte bereits an diesem Wochenende.

Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt laut den Mitteilungen fĂŒr Transporte, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Niedrigwasser des Rheins oder daraus resultierenden Ersatzverkehren zusammenhĂ€ngen. Sie umfasst auch Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar mit diesen Transporten verbunden sind.

"Schaffen die nötigen SpielrÀume"

Wenn Transporte auf dem Rhein nur eingeschrĂ€nkt möglich seien, mĂŒssten andere VerkehrstrĂ€ger flexibel unterstĂŒtzen können. "DafĂŒr schaffen wir jetzt die nötigen SpielrĂ€ume", erklĂ€rte der rheinland-pfĂ€lzische VerkehrsstaatssekretĂ€r Markus Wolf. Die saarlĂ€ndische MobilitĂ€tsministerin Petra Berg (SPD) sagte, gerade fĂŒr das Saarland als Industriestandort sei es entscheidend, dass notwendige Waren und Rohstoffe ihr Ziel erreichten.

Die BundeslĂ€nder haben sich nach eigenen Angaben mit anderen LĂ€ndern abgestimmt. Dadurch werde ermöglicht, die Warenströme trotz der EinschrĂ€nkungen auf dem Rhein aufrechtzuerhalten. Die Ausnahmegenehmigung gelte ab sofort bis lĂ€ngstens 30. September. FĂŒr Großraum- und Schwertransporte gelten die Ausnahmeregelungen nicht.

Der Vorschlag, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot fĂŒr Lkw zuzulassen, war ein Ergebnis der Niedrigwasser-Fachkonferenz, zu der Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) am Donnerstag in Bonn geladen hatte.

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