ROUNDUP, Klarere

Klarere Angaben zur Herkunft von Honig bald Pflicht

08.09.2025 - 07:05:04

Es gibt ihn "zart-fließend" oder "cremig-streichzart": Bei Honig stehen manche Eigenschaften ganz genau auf den GlĂ€sern.

In puncto Herkunft heißt es auf den Etiketten bisher aber oft nur: Mischung "aus EU-LĂ€ndern und Nicht-EU-LĂ€ndern". Solche vagen Angaben mĂŒssen nach einer europĂ€ischen Richtlinie bald konkreter werden, nĂ€mlich mit den UrsprungslĂ€ndern je nach Gewichtsanteil. Das BundesernĂ€hrungsministerium bringt jetzt eine Verordnung fĂŒr die nationale Umsetzung auf den Weg. VerbraucherschĂŒtzer begrĂŒĂŸen das als ĂŒberfĂ€llig und mahnen noch weitere verpflichtende Herkunftsangaben an.

Minister Alois Rainer (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Mit der genauen Ursprungsangabe ist bei jedem Glas Honig klar, woher der Honig kommt. Das ist die Transparenz, die wir brauchen." Eine klare Kennzeichnung fĂŒr Verbraucherinnen und Verbraucher sorge fĂŒr Fairness im Wettbewerb und mache es auch allen leichter, sich fĂŒr heimische Produkte zu entscheiden.

Bisherige Kennzeichnung "fĂŒr Außerirdische"?

Dabei muss das Ursprungsland prinzipiell angegeben werden, wie eine EU-Richtlinie schon festlegt. Stammt der Glas-Inhalt aber aus mehreren LĂ€ndern, können es noch auch pauschale Angaben fĂŒr die gesamte Honigmischung sein: aus den 27 EU-LĂ€ndern, aus "Nicht-EU-LĂ€ndern" rund um den Globus oder eben eine "Mischung von Honig aus EU-LĂ€ndern und Nicht-EU-LĂ€ndern".

Die Verbraucherorganisation Foodwatch monierte bereits seit lĂ€ngerem: "FĂŒr Außerirdische mag eine solche Kennzeichnung vielleicht interessant sein." Denn das sage nicht mehr aus als "Herkunft: Planet Erde". Etwas konkreter sind schon Angaben wie "aus Lateinamerika" oder "Chile, Guatemala und Uruguay".

EingefĂŒhrt wird nun aber eine verpflichtende Ursprungslandkennzeichnung fĂŒr Mischungen, wie ein Ministeriumssprecher erlĂ€uterte. Und dabei mĂŒssen die LĂ€nder in absteigender Reihenfolge ihres Anteils und zusĂ€tzlich mit dem Gewichtsanteil in Prozent angegeben werden. Ein einziges Ursprungsland ist wie bisher ohne Prozentzahl anzugeben, also etwa "Honig aus Deutschland".

Neue Regeln sollen ab Mitte 2026 greifen

Die 2024 auf EU-Ebene beschlossene Richtlinie muss bis zum 14. Dezember in deutsches Recht umgesetzt sein. In Kraft treten sollen die Neuregelungen am 14. Juni 2026. Dabei gilt: "Was bis zum Stichtag nach den bisherigen Vorgaben hergestellt, abgefĂŒllt und gekennzeichnet wurde, kann auch nach dem Stichtag abverkauft werden", erlĂ€uterte der Ministeriumssprecher. FĂŒr die Wirtschaft sei so insgesamt eine Übergangsfrist von 24 Monaten geschaffen worden.

Foodwatch-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Chris Methmann sagte zu den Neuregelungen: "Eine transparente Herkunftskennzeichnung bei Honig ist lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llig." Verbraucherinnen und Verbraucher wollten wissen, wo ihr Essen herkommt. "Egal, ob Honig oder jedes andere Produkt: Die Herkunft der Hauptzutaten sollte eine Pflichtangabe auf allen Lebensmittelpackungen sein." Konsequente Kontrollen mĂŒsse es gegen "Honigpanscherei" etwa mit Zuckersirup geben.

Deutschland ist Honig-Importland

Hintergrund von Honigmischungen ist ganz generell auch, dass die heimische Erzeugung die Nachfrage nicht deckt. Der Selbstversorgungsgrad sank im vergangenen Jahr um 5 Prozentpunkte auf 37 Prozent, wie aus Daten des Agrarministeriums hervorgeht. Importiert wurden demnach 72.600 Tonnen. Wichtigste HerkunftslÀnder nach Menge waren die Ukraine (22 Prozent), Argentinien (14 Prozent), RumÀnien und Mexiko (jeweils 7 Prozent).

Nach Branchenangaben sichert das Mischen von Honigen unterschiedlicher Herkunft ein verlĂ€ssliches Produkt in Geschmack, Konsistenz und QualitĂ€t. Mit der QualitĂ€t hĂ€tten die neuen genaueren Kennzeichnungen aber nichts zu tun, erlĂ€uterte der Honig-Verband der Importeure und AbfĂŒller generell. "Schließlich produzieren immer Bienen den Honig - unabhĂ€ngig von Landesgrenzen."

@ dpa.de