Registrierungspflicht, Schweißdraht

EU führt Registrierungspflicht für Schweißdraht aus China ein

11.02.2026 - 07:31:12

Die EU führt eine Registrierungspflicht für chinesischen Schweißdraht ein, um den Weg für mögliche rückwirkende Strafzölle zu ebnen. Dies belastet europäische Industrien mit erheblicher Planungsunsicherheit.

Die Europäische Kommission zieht im Handelsstreit mit China die nächste Schraube an. Seit dieser Woche müssen alle Importe bestimmter Schweißdrahtsorten aus der Volksrepublik bei den EU-Zollbehörden erfasst werden. Diese Maßnahme ebnet den Weg für mögliche rückwirkende Strafzölle – und sorgt für massive Unsicherheit in europäischen Schlüsselindustrien.

Was die neue Verordnung bedeutet

Hinter der trockenen Verwaltungssprache verbirgt sich ein handfester Eingriff in den Handel. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/297 verpflichtet alle Mitgliedstaaten, Einfuhren von Mangan-Silicium-Stahldraht mit chinesischem Ursprung zu registrieren. Betroffen ist Draht mit einem Durchmesser von 0,6 bis 4 Millimetern, der unter bestimmten Zollcodes läuft. Die Regelung gilt zunächst für neun Monate und unabhängig davon, ob der Draht beschichtet ist.

Für Importeure bedeutet das: Jede Lieferung muss nun penibel angemeldet werden. Die eigentliche Brisanz liegt jedoch in der Zukunft. Sollte die EU am Ende des laufenden Antidumpingverfahrens Strafzölle verhängen, können diese rückwirkend auf alle seit Februar 2026 registrierten Waren angewendet werden. Ein finanzielles Damoklesschwert für tausende Unternehmen.

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Europäische Hersteller klagen über Dumping

Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Beschwerde eines europäischen Herstellerbündnisses. Unternehmen wie die deutsche Hermann Fliess & Co. GmbH und die Westfälische Drahtindustrie GmbH werfen chinesischen Konkurrenten vor, ihre Produkte unter Herstellungskosten auf dem EU‑Markt zu verkaufen. Diese als Dumping bekannte Praxis verzerre den Wettbewerb und schädige die heimische Industrie.

Die Kommission sah in den vorgelegten Beweisen hinreichende Anhaltspunkte und leitete im Dezember 2025 eine formelle Untersuchung ein. Die nun eingeführte Registrierungspflicht ist ein standardisierter Schritt in solchen Verfahren. Sie sichert der EU das Recht, notfalls rückwirkend handeln zu können.

Lieferketten unter Druck

Die unmittelbaren Folgen für die europäische Wirtschaft sind erheblich. Schweißdraht ist ein Grundstoff für die Fertigungs- und Bauindustrie. Die plötzliche Unsicherheit über künftige Zollkosten bringt die Lieferkettenplanung durcheinander.

Werden Importeure nun auf andere Lieferländer ausweichen? Oder ihre Lagerbestände aufstocken, um mögliche Zölle zu umgehen? Beides könnte zu Preissprüngen und Engpässen führen. Die Kommission gibt sich bedeckt und vermeidet jede Prognose zur möglichen Höhe von Strafzöllen. Diese Ungewissheit ist für viele Unternehmen das größte Problem.

Nächste Schritte im Handelsstreit

Das Verfahren ist noch lange nicht am Ende. Der nächste mögliche Schritt wären vorläufige Antidumpingzölle, die die Kommission im Sommer 2026 verhängen könnte. Sie würden sofort wirksam, während die Untersuchung weiterläuft.

Die endgültige Entscheidung über definitive Zölle fällt frühestens im Frühjahr 2027. Erst dann wird klar, ob die seit dieser Woche registrierten Importe tatsächlich nachträglich belastet werden. Bis dahin bleibt die europäische Stahl- und Verarbeitungsindustrie in der Warteschleife – und muss mit einem erheblichen Planungsrisiko leben.

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