EU-Gericht muss Zölle auf Zippo-Feuerzeuge nochmal prĂŒfen
Veröffentlicht am: 29.01.2026 um 12:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie Richterinnen und Richter in Luxemburg hoben eine Entscheidung der ersten Instanz auf, die die Zölle fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt hatte. Es mĂŒssten aber noch weitere Argumente von Zippo gegen die Zölle geprĂŒft werden, entschied das höchste Gericht der EU.
Hintergrund ist ein ehemaliger Handelsstreit zwischen der EU und den Vereinigten Staaten. Zwischen 2018 und 2020 hatte US-PrĂ€sident Donald Trump in seiner ersten Amtszeit Zölle auf bestimmte Stahl- und Aluminiumprodukte einfĂŒhren lassen. Als Antwort erhob die EU-Kommission zusĂ€tzliche Zölle von bis zu 20 Prozent auf einige Waren aus den USA. Im Oktober 2021 einigten sich beide Seiten darauf, den Streit vorlĂ€ufig beizulegen.
Die Hersteller und Importeure des amerikanischen Feuerzeugs "Zippo" beanstandeten die EinfĂŒhrung der EU-Zölle. Zippo vertreibt den Angaben zufolge den GroĂteil seiner mechanischen Sturmfeuerzeuge in der EuropĂ€ischen Union. Der Hersteller machte einen VerstoĂ gegen das Recht auf rechtliches Gehör nach der EU-Grundrechte-Charta geltend, weil die Kommission ihn nicht angehört habe.
Aus Luxemburg hieĂ es nun, Zippo könne sich nicht auf ein Recht auf Anhörung berufen, weil der EU-Rechtsakt zur EinfĂŒhrung der Zölle allgemein gelte. Auch das zugrunde liegende Gesetz verleihe Zippo kein solches Anhörungsrecht. Weil das Unternehmen seine Klage aber noch auf vier andere GrĂŒnde stĂŒtzte und das Gericht in der ersten Instanz diese nicht geprĂŒft hatte, verwies der EuGH den Fall an das EU-Gericht zurĂŒck.
