EU-Klimazoll: Preise kommen, Streit um Ausweitung eskaliert
Veröffentlicht am: 09.03.2026 um 00:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie EU setzt ihren umstrittenen CO?-Grenzausgleich um â und stöĂt dabei auf heftigen Widerstand aus der Industrie und von Mitgliedsstaaten. Am 7. April werden die ersten offiziellen Preise fĂŒr CBAM-Zertifikate veröffentlicht, die ab 2027 fĂŒr klimaschĂ€dliche Importe fĂ€llig werden. Gleichzeitig fordern Frankreich und Italien zusammen mit IndustrieverbĂ€nden massive Nachbesserungen an den PlĂ€nen.
Erste Preise und neue Pflichten fĂŒr Importeure
Die neue CBAM-Verordnung stellt EU-Importeure vor komplexe Herausforderungen bei der Emissionsmeldung. Dieser kostenlose Leitfaden enthĂŒllt bestehende Ausnahmen und zeigt Ihnen prĂ€zise, was Sie jetzt fĂŒr eine rechtssichere Umsetzung beachten mĂŒssen. Unterliegen Ihre Waren der CBAM-Meldepflicht? Jetzt prĂŒfen
Der finanzielle Kern des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) lĂ€uft seit Jahresbeginn. Nach einer reinen Meldepflicht mĂŒssen Importeure ab Februar 2027 erstmals Zertifikate fĂŒr die Emissionen ihrer 2026 eingefĂŒhrten Waren kaufen. Der Preis dafĂŒr orientiert sich quartalsweise am Durchschnitt der EU-Emissionshandelspreise (ETS). Ein zentrales digitales Handelssystem, die âCommon Central Platformâ, soll den Verkauf und RĂŒckkauf der Zertifikate abwickeln.
FĂŒr Unternehmen bedeutet das: Wer mehr als 50 Tonnen der betroffenen GĂŒter pro Jahr importiert, muss die tatsĂ€chlichen Emissionen in der Lieferkette genau nachweisen. Wer stattdessen auf pauschale Standardwerte zurĂŒckgreift, muss ab 2026 einen Aufschlag von 10 Prozent zahlen â bis 2028 steigt dieser auf bis zu 30 Prozent. Eine teure Vereinfachung.
Streit um Ausweitung auf Fertigprodukte
Die EU-Kommission will den Mechanismus massiv ausweiten. Geplant ist, ab 2028 nicht nur Grundstoffe wie Stahl und Zement, sondern auch etwa 180 Fertig- und Halbfertigprodukte zu erfassen. Dazu gehören Autoteile, Industrieroboter und bestimmte HaushaltsgerÀte. Das Ziel: Verhindern, dass die Produktion einfach ins Ausland verlagert wird, um den CO?-Preis zu umgehen.
Doch die Industrie hĂ€lt die Liste fĂŒr zu kurz. Der HausgerĂ€teverband APPLiA Europe forderte diese Woche, auch GeschirrspĂŒler, Ăfen und Wasserheizer aufzunehmen. Sonst entstehe ein unfaires GefĂ€lle zwischen europĂ€ischen Herstellern und auslĂ€ndischer Konkurrenz. Eine lĂŒckenhafte Regelung verzerre den Binnenmarkt, so die Warnung.
Frankreich und Italien attackieren Entlastungsfonds
WĂ€hrend Importeure zahlen sollen, laufen fĂŒr europĂ€ische Unternehmen die kostenlosen Emissionszertifikate bis 2034 aus. Als Ausgleich fĂŒr exportstarke Branchen wie die Stahl- oder Aluminiumindustrie hat die Kommission einen âTemporĂ€ren Dekarbonisierungsfondsâ vorgeschlagen.
Genau dieser Fonds ist nun zum Zankapfel geworden. Die Industrieminister Frankreichs und Italiens, SĂ©bastien Martin und Adolfo Urso, kritisierten das Vorhaben scharf. In einer gemeinsamen ErklĂ€rung bezeichneten sie den Fonds als zu begrenzt, zu kurzlebig und finanziell unklar. Besonders der Ausschluss der Zementindustrie von EntschĂ€digungen stoĂe auf UnverstĂ€ndnis. Beide LĂ€nder fordern die Kommission auf, die Reformen des Emissionshandels zu beschleunigen und auszuweiten, um die WettbewerbsfĂ€higkeit der energieintensiven Industrie zu sichern.
Was kommt auf die Unternehmen zu?
Angesichts drohender Sanktionen ab 2024 mĂŒssen Unternehmen ihre neuen Berichtspflichten beim CO2-Grenzausgleich genau kennen. Eine praxisnahe Schritt-fĂŒr-Schritt-Anleitung hilft Ihnen dabei, das CBAM-Reporting rechtssicher und ohne teure Strafen zu meistern. Gratis-Checkliste fĂŒr Importeure hier herunterladen
FĂŒr Compliance- und ESG-Verantwortliche wird das Management internationaler Lieferketten immer komplexer. Die Regeln sind zudem flexibel: Ăber eine Notfallklausel (Artikel 27a) kann die CBAM-Anwendung bei schweren Marktstörungen vorĂŒbergehend ausgesetzt werden. Ăber diese Möglichkeit wurde zuletzt fĂŒr den DĂŒngemittelsektor diskutiert â ein Zeichen fĂŒr den Spagat der EU zwischen Klimazielen und der Vermeidung von Inflation.
Die GesetzesvorschlĂ€ge zur Ausweitung und zum Entlastungsfonds durchlaufen nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Parallel zieht die EU-Regulierung international Kreise: Das Vereinigte Königreich hat im Februar erste EntwĂŒrfe fĂŒr einen eigenen CO?-Grenzausgleich vorgelegt, der 2027 starten soll.
Die Botschaft an die Wirtschaft ist klar: Die Ăra der CO?-Bepreisung im globalen Handel hat begonnen. Unternehmen sollten ihre Lieferketten jetzt genau unter die Lupe nehmen, um hohe Strafen und Handelsstörungen zu vermeiden.
