EU-Kompromiss, ESG-Regeln

EU-Kompromiss: Neue ESG-Regeln entlasten Tausende Unternehmen

19.03.2026 - 00:00:21 | boerse-global.de

Die EU hat ihre Sorgfaltspflichten für Lieferketten und Berichte deutlich reduziert. Höhere Schwellenwerte entlasten viele Firmen, stoßen aber auf scharfe Kritik von Menschenrechtsorganisationen.

EU-Kompromiss: Neue ESG-Regeln entlasten Tausende Unternehmen - Foto: über boerse-global.de
EU-Kompromiss: Neue ESG-Regeln entlasten Tausende Unternehmen - Foto: über boerse-global.de

Die EU schraubt ihre strengen Regeln für nachhaltige Lieferketten und Berichtspflichten massiv zurück. Die heute in Kraft getretene Omnibus-I-Richtlinie entlastet vor allem den europäischen Mittelstand – und löst heftige Kritik von Menschenrechtsorganisationen aus.

Kern der Reform: Weniger Unternehmen in der Pflicht

Die heute wirksam gewordene Richtlinie (EU) 2026/470 stellt die europäische Unternehmensverantwortung auf eine neue Grundlage. Ihr Kern ist eine drastische Anhebung der Schwellenwerte. Dadurch fallen Tausende Firmen aus der direkten Pflicht.

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Für die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) gilt nun: Nur noch EU-Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro müssen sich an die strengen Sorgfaltspflichten halten. Für Nicht-EU-Firmen gilt der gleiche Umsatzschwellenwert innerhalb der EU. Die früher geplanten, niedrigeren Grenzen sind damit vom Tisch.

Auch die Berichtspflichten (CSRD) werden gelockert. Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz über 450 Millionen Euro müssen umfassend über Nachhaltigkeit berichten. Zusätzlich erhalten kleinere Firmen ein neues Kündigungsrecht: Sie können umfangreiche Datenanfragen größerer Partner ablehnen.

Weitere Streitpunkte wurden ganz gestrichen. Die verpflichtende Einführung von Klimaplänen entfällt. Auch ein einheitliches EU-Haftungsregime gibt es nicht mehr – hier gelten nationale Gesetze. Bußgelder sind auf maximal drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes gedeckelt.

Menschenrechtler warnen vor Rückschritt

Die Aufweichung der Regeln stößt bei NGOs auf scharfen Widerstand. Sie befürchten einen massiven Rückschritt beim Schutz von Menschenrechten und Umwelt.

Die Organisation OECD Watch wies in einer aktuellen Analyse auf gravierende Lücken hin. Die abgeschwächte CSDDD entspreche nicht mehr den internationalen OECD-Leitlinien. Der Schutz vor Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten sei unzureichend, besonders in tieferen Produktionsstufen, wo die Risiken oft am höchsten sind.

Als Reaktion auf das komplexere Regelwerk startete Mitte März der EU Due Diligence Navigator. Dieses digitale Tool soll Unternehmen in Partnerländern helfen, ihre Pflichten zu verstehen. Zivilgesellschaftliche Gruppen fordern die EU-Staaten dennoch auf, bei der nationalen Umsetzung strengere Standards beizubehalten. Es droht ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen.

Folgen für deutsches Lieferkettengesetz

Die EU-Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf Deutschland. Die Bundesregierung strebt eine vollständige Angleichung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) an die EU-Vorgaben an.

Das deutsche Gesetz gilt aktuell bereits für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern. Parlamentsdokumente zeigen jedoch: Berlin plant, das LkSG durch ein reines Umsetzungsgesetz der abgeschwächten EU-Richtlinie zu ersetzen – ohne nationale Verschärfungen.

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Das Ziel ist eine „bürokratiearme und vollzugsfreundliche“ Regelung. Die Aufsichtsbehörden haben ihre Prüfaktivitäten bereits ausgesetzt. Während Wirtschaftsverbände die Entlastung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten begrüßen, kritisieren Opposition und Gewerkschaften einen „Rückbau von Jahren des Fortschritts“.

Lange Übergangsfristen bis zur Umsetzung

Trotz des sofortigen Inkrafttretens gelten lange Übergangsfristen. Die Mitgliedstaaten müssen die CSRD-Änderungen bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen. Für die CSDDD-Umsetzung haben sie Zeit bis zum 26. Juli 2028.

Die betroffenen Großkonzerne müssen ihre neuen Sorgfaltspflichten erst ab dem 26. Juli 2029 aktiv erfüllen. Die Veröffentlichung entsprechender Jahreserklärungen auf Webseiten ist für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2030 vorgeschrieben.

Bis zum 18. September 2026 muss die EU-Kommission zudem die vereinfachten europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) finalisieren. Für die wenigen, aber sehr großen betroffenen Konzerne bleibt viel zu tun: Sie müssen ihre globalen Liefernetzwerke analysieren und Beschwerdemechanismen aufbauen. Kleinere Unternehmen sollten wachsam bleiben – der Druck durch vertragliche Verpflichtungen größerer Partner bleibt bestehen.

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