EU-Parlament fordert Gesetz gegen Algorithmen am Arbeitsplatz
26.01.2026 - 22:14:12Das Europäische Parlament drängt auf einen neuen EU-Rechtsrahmen, der den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Job strikt reguliert. Ziel ist der Schutz von über 200 Millionen Arbeitnehmern vor intransparenter Software, die über Einstellungen, Aufgaben oder sogar Kündigungen mitentscheidet. Mit einer deutlichen Mehrheit von 451 Stimmen setzte das Parlament der EU-Kommission im Dezember eine Frist von drei Monaten. Sie muss nun einen Richtlinienentwurf vorlegen oder ihre Ablehnung begründen. Dieser Vorstoß könnte die Rolle deutscher Betriebsräte maßgeblich stärken.
Menschliche Kontrolle als oberstes Gebot
Im Kern der Forderung steht ein klares Prinzip: Der Mensch muss die letzte Entscheidung treffen. Algorithmen sollen wesentliche Personalentscheidungen nicht allein fällen dürfen. Das betrifft Einstellungen, Kündigungen, Gehaltsfragen oder disziplinarische Maßnahmen. Jede finale Entscheidung muss von einer Person verantwortet und überprüft werden.
Zudem sollen Beschäftigte das Recht erhalten, eine verständliche Erklärung für jede algorithmisch unterstützte Entscheidung zu verlangen. Bei vermuteten Rechtsverletzungen muss eine menschliche Überprüfung möglich sein. Damit soll die Intransparenz von KI-Systemen – oft als „Blackbox“ kritisiert – aufgebrochen werden. Der geplante Rahmen würde für alle Arbeitgeber in der EU gelten, inklusive Leiharbeitsverhältnisse.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Mitbestimmung. Betriebsräte sollen umfassend und rechtzeitig über die Einführung algorithmischer Managementsysteme informiert werden. Sie müssen erfahren, welche Daten verarbeitet werden und welche Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen zu erwarten sind.
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Bei Entscheidungen zu Arbeitszeit, Leistungsbewertung oder Aufgabenzuteilung sieht der Bericht klare Konsultationspflichten vor. Auch in Bewerbungsverfahren müssten Unternehmen offenlegen, wenn KI zur Vorauswahl von Kandidaten genutzt wird. So soll verhindert werden, dass die Digitalisierung an den Arbeitnehmervertretungen vorbeiläuft.
Strikte Grenzen für Überwachung am Arbeitsplatz
Zum Schutz der Privatsphäre fordern die Abgeordneten ein Verbot besonders eingriffsintensiver Praktiken. Die Verarbeitung von Daten zum emotionalen oder psychologischen Zustand von Mitarbeitern soll untersagt werden. Gleiches gilt für die Auswertung privater Kommunikation, die Geolokalisierung in der Freizeit und die Erhebung von Daten, die Rückschlüsse auf gewerkschaftliche Aktivitäten zulassen.
Diese Verbotsliste geht bewusst über bestehende Regelungen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den EU-KI-Gesetz (AI Act) hinaus. Experten sehen hier weiterhin Lücken. Die geplante Richtlinie soll einen spezifischen Schutzrahmen für den Arbeitskontext schaffen, der den allgemeineren Fokus des AI Act ergänzt.
Wirtschaft warnt vor Überregulierung
Die Initiative kommt in einer Zeit rasanter Verbreitung. Studien deuten darauf hin, dass bereits ein erheblicher Teil der EU-Unternehmen algorithmische Systeme nutzt. Gewerkschaften wie der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) begrüßen den Vorstoß als notwendig, um die menschliche Kontrolle zu sichern.
Wirtschaftsverbände wie Bitkom äußern jedoch Kritik. Sie argumentieren, dass DSGVO und AI Act bereits ausreichenden Schutz böten. Eine zusätzliche Regulierung führe zu Doppelungen, Rechtsunsicherheit und Bürokratie, ohne signifikanten Mehrwert zu schaffen. Man plädiert dafür, erst die Wirkung der bestehenden Gesetze abzuwarten.
Nächster Schritt liegt bei der Kommission
Die EU-Kommission hat nun bis Mitte März 2026 Zeit zu reagieren. Legt sie einen Gesetzesvorschlag vor, beginnen die Verhandlungen mit dem Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten. Angesichts der breiten parlamentarischen Unterstützung und des hohen öffentlichen Interesses gilt eine neue Richtlinie als wahrscheinlich.
Die Kommission steht vor der Herausforderung, die Interessen von Arbeitnehmern und Unternehmen in einem praxistauglichen Entwurf auszubalancieren. Die Debatte hat bereits jetzt eines deutlich gemacht: Die Mitbestimmung muss für das Zeitalter der Künstlichen Intelligenz fit gemacht werden.
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