EU-Verbot von Russia Today Inhalten auch fĂŒr kostenlose Websites
Veröffentlicht am: 02.07.2026 um 13:19 Uhr | dpa, AD HOC NEWSEs sei unerheblich, ob die Verbreitung im Rahmen einer wirtschaftlichen TÀtigkeit erfolge, hieà es aus Luxemburg.
Hintergrund ist ein Strafverfahren in Deutschland gegen drei Menschen. Ihnen wird vorgeworfen, wiederholt Videos des Senders RT - Russia Today Germany auf der eigenen Internetseite veröffentlicht zu haben. Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erlieĂ die EU 2022 gegenĂŒber "Betreibern" das Verbot, solche Inhalte zu verbreiten.
Deutsches Gericht hatte Zweifel wegen Spendenmodell
Das mit dem Fall befasste Gericht in Deutschland hatte Zweifel, ob die Angeklagten von der Sanktionsregelung erfasst sind, weil die Webseite sich nur durch Spenden finanziert. Es wandte sich mit der Frage an das höchste europĂ€ische Gericht. Dieses urteilte nun: Das Verbot besteht unabhĂ€ngig davon, ob mit der Verbreitung Gewinne erzielt werden. Der Begriff "Betreiber" erfasse alle Personen, die direkt oder indirekt fĂŒr die Bereitstellung der verbotenen Inhalte verantwortlich seien. Die Einstufung hĂ€nge auch nicht vom Umfang oder von der Dauer der Verbreitung ab.
Nur diese Auslegung erlaube es, "die Verbreitung der Propaganda der Russischen Föderation zu verhindern und so die öffentliche Ordnung und Sicherheit der EU zu schĂŒtzen", teilte der Gerichtshof mit.
Im konkreten Fall muss noch das deutsche Gericht entscheiden und dabei die Auslegung des EuGH beachten.
