Exportkontrollen, Hochtechnologie

EU verschärft Exportkontrollen für deutsche Hochtechnologie

30.01.2026 - 00:51:11

Neue EU-Dual-Use-Verordnung macht Ausfuhren deutscher Spitzentechnologie strenger genehmigungspflichtig. Selbst Kleinstlieferungen verlieren ihre Freigrenze und erfordern Compliance-Anpassungen.

Deutsche Exporteure von Quantencomputern und Halbleitern stehen vor einer bürokratischen Zäsur. Eine aktualisierte EU-Güterliste macht Ausfuhren dieser Spitzentechnologien strenger genehmigungspflichtig – selbst für Kleinstbeträge.

Nationale Sonderregelungen fallen weg

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Konsequenzen der neuen EU-Dual-Use-Verordnung dargelegt. Seit Mitte November 2025 gelten verschärfte Regeln. Der Kern: Bislang nur national kontrollierte Güter unter deutschen „1900er“-Nummern werden nun in den europäischen Anhang I überführt. Sie erhalten neue „500er“-Nummern.

Diese Harmonisierung schafft unionsweit einheitliche Standards. Für Unternehmen bedeutet sie einen Paradigmenwechsel. Die Ausfuhr sensibler Hochtechnologie unterliegt nun primär europäischem und nicht mehr deutschem Recht.

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Kleinstexporte verlieren ihre Freigrenze

Die praktisch folgenreichste Änderung betrifft die Rechtsgrundlage. Maßgeblich ist nicht mehr §8 der deutschen Außenwirtschaftsverordnung, sondern Artikel 3 der EU-Verordnung. Das hat direkte Auswirkungen.

Die bisherige Genehmigungsfreiheit für Lieferungen unter 5.000 Euro entfällt ersatzlos. Diese nationale De-minimis-Regel gilt für die nun europäisch gelisteten Güter nicht mehr. Jede Ausfuhr – auch mit geringem Wert – kann somit eine Genehmigung erfordern. Exporteure müssen ihre Compliance-Prozesse dringend anpassen.

Auch Binnenmarkt-Lieferungen neu geregelt

Die Änderungen wirken sich sogar auf den Warenverkehr innerhalb der EU aus. Die nationale Genehmigungspflicht für die Verbringung dieser Güter entfällt. Stattdessen gelten die Verbringungskontrollen nach Artikel 11 der EU-Verordnung.

Unternehmen müssen ihre innereuropäischen Lieferketten neu prüfen. Für besonders sensible Güter des Anhangs IV kann sogar eine spezielle Verbringungsgenehmigung nötig sein. Sorgfältige Dokumentation wird zum Muss.

Anpassungsdruck für deutsche Hightech-Firmen

Die Aktualisierung ist Teil der EU-Strategie, Exportkontrollen an den technologischen Fortschritt anzupassen. Für deutsche Unternehmen aus Maschinenbau, Elektronik und IT ist schnelles Handeln geboten.

Sie müssen ihre Güterstämme auf die neuen „500er“-Nummern überprüfen und interne Compliance-Programme anpassen. Das BAFA bleibt zuständige Genehmigungsbehörde und bietet Orientierungshilfen an. Experten raten zur umgehenden Überprüfung der Warenklassifizierung. Nur so lassen sich Lieferverzögerungen und hohe Bußgelder vermeiden.

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