EU-Waldschutzverordnung: Frist für Praxis-Netzwerk endet heute
18.03.2026 - 00:00:26 | boerse-global.deHeute endet die Bewerbungsfrist für ein neues EU-Expertengremium zur Waldschutzverordnung. Unternehmen nutzen die gewonnene Zeit bis Ende 2026, um ihre Lieferketten auf Vordermann zu bringen.
Der sogenannte Umsetzungsaufschub für die strenge EU-Deforestation Regulation (EUDR) ist seit Dezember 2025 offiziell. Große Unternehmen müssen nun bis zum 30. Dezember 2026 nachweisen, dass Produkte wie Kaffee, Kakao oder Soja nicht von gerodeten Flächen stammen. Kleine Betriebe haben ein halbes Jahr länger Zeit. Diese Atempause verhindert wohl eine akute Logistikkrise, denn viele globale Lieferanten waren auf die ursprünglichen Fristen Ende 2024 nicht vorbereitet.
Die verschobenen Fristen der EU-Entwaldungsverordnung bieten Unternehmen die Chance, ihre Sorgfaltspflichten jetzt ohne Zeitdruck rechtssicher zu organisieren. Dieser kostenlose Leitfaden erklärt die neuen Regeln verständlich und hilft Ihnen bei der notwendigen Risikobewertung. Entwaldungsverordnung der EU: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Sanktionen
Praxis-Netzwerk soll bei Umsetzung helfen
Genau in diese Lücke stößt die neue Community of Practice (CoP), initiiert vom Europäischen Forstinstitut (EFI) und einer EU-Nachhaltigkeitskoalition. Ab heute können sich Unternehmen nicht mehr für den Kern des technischen Expertengremiums bewerben. Das Ziel: In sechs Treffen bis Dezember 2026 praktische Lösungen für die lückenlose Rückverfolgung von Rohstoffen zu erarbeiten.
„Die Phase des Abwartens ist vorbei“, kommentiert ein Compliance-Experte. Firmen müssten jetzt aktiv ihre Sorgfaltspflichten testen. Das Netzwerk bietet eine neutrale Plattform für Unternehmen, NGOs und Behörden, um etwa den Einsatz von Geodaten-Tools zu erproben.
Politisches Ringen um Bürokratie-Abbau geht weiter
Trotz der Verschiebung ist der politische Druck auf die EU-Kommission hoch. Bis zum 30. April 2026 muss Brüssel einen Bericht vorlegen, wie die Bürokratie für Unternehmen vereinfacht werden kann. Vor allem deutsche und österreichische Agrarpolitiker setzen sich für weitere Erleichterungen ein.
Der Kern der Verordnung bleibt zwar unangetastet. Beobachter rechnen aber mit gezielten Anpassungen, etwa bei der Liste der regulierten Produkte. Für Unternehmen könnte sich so der Status von Derivaten wie löslichem Kaffee oder bestimmten Verpackungen noch ändern.
Entlastung für nachgelagerte Unternehmen
Die novellierte Verordnung bringt konkrete Erleichterungen, besonders für Händler weiter unten in der Lieferkette. Die Hauptverantwortung für die umfangreiche Due-Diligence-Erklärung liegt nun ausschließlich bei den Erstanbietern auf dem EU-Markt.
Nachgelagerte Unternehmen müssen nur noch die Referenznummern dieser Erst-Erklärungen sammeln. Für kleine Primär-Anbieter gibt es zudem eine vereinfachte Einmal-Erklärung. Vollständig aus dem Geltungsbereich gestrichen wurden bestimmte Druckerzeugnisse wie Bücher und Zeitungen.
Da die EU-Vorgaben für Rohstoffe und Lieferketten stetig strenger werden, sollten betroffene Händler ihre Prüfpflichten genau kennen. Sichern Sie sich die kostenlose Checkliste, um Ihre Betroffenheit zu prüfen und gesetzliche Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Sie von den neuen Sorgfaltspflichten betroffen sind
Geteilte Reaktionen und nächste Schritte
Die Verschiebung spaltet die Lager. Wirtschaftsverbände begrüßen sie als notwendig, um aufwändige Farm-to-Factory-Software einzuführen. Umweltorganisationen wie ClientEarth kritisieren sie scharf. Sie befürchten den Verlust von Millionen Tonnen potenzieller CO?-Einsparungen und weitere Waldzerstörung.
Der Fokus liegt jetzt auf dem Simplifizierungsbericht Ende April und dem Relaunch des EUDR-Informationssystems Mitte April 2026. Supply-Chain-Analysten raten Unternehmen, die Sommermonate für Testläufe der Datenerfassung zu nutzen. Bei einem Scheitern drohen ab 2027 harte Marktzugangsbeschränkungen und hohe Geldstrafen.
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