EU-Zollreform, E-Commerce

EU-Zollreform trifft E-Commerce: 150-Euro-Freigrenze fÀllt

25.02.2026 - 03:19:07 | boerse-global.de

Ab Juli 2026 fallen Zollfreigrenzen fĂŒr Importe in die EU weg, wĂ€hrend der CO2-Grenzausgleich und neue IT-Systeme den Außenhandel massiv verĂ€ndern. Unternehmen stehen vor umfassenden Anpassungen.

EU-Zollreform trifft E-Commerce: 150-Euro-Freigrenze fĂ€llt - Foto: ĂŒber boerse-global.de
EU-Zollreform trifft E-Commerce: 150-Euro-Freigrenze fĂ€llt - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Ab Juli 2026 wird der Online-Handel in der EU teurer. Die Abschaffung der Zollfreigrenze fĂŒr Kleinsendungen ist nur eine von mehreren tiefgreifenden Neuerungen, die Importeure und Exporteure vor massive Anpassungen stellen.

Ende der Steuerfreiheit fĂŒr Kleinsendungen

Die Zeiten zollfreier Pakete aus Übersee sind gezĂ€hlt. Ab dem 1. Juli 2026 entfĂ€llt die bisherige 150-Euro-Freigrenze fĂŒr Importe in die EU. Die BrĂŒsseler Verordnung zielt darauf ab, Wettbewerbsnachteile fĂŒr europĂ€ische HĂ€ndler auszugleichen und Betrug durch Unterdeklaration zu bekĂ€mpfen. Bis 2028 gilt eine Übergangsregelung: FĂŒr Sendungen unter 150 Euro wird ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Warenkategorie fĂ€llig.

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Die Folgen sind weitreichend. Vor allem Dropshipping-Modelle und der Import gĂŒnstiger Artikel aus LĂ€ndern wie China oder den USA werden deutlich teurer und bĂŒrokratischer. Allein 2024 passierten 4,6 Milliarden solcher Kleinsendungen die EU-Grenzen. Langfristig sollen sie vollstĂ€ndig in das allgemeine Zollsystem integriert werden.

CO2-Grenzausgleich: Jetzt wird es ernst

Parallel tritt der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in seine entscheidende Phase. Seit Jahresbeginn dĂŒrfen GĂŒter wie Stahl, Aluminium oder Zement nur noch von zugelassenen Unternehmen importiert werden. Die eigentliche finanzielle Belastung folgt nun: Importeure mĂŒssen CBAM-Zertifikate erwerben, um die eingefĂŒhrten CO2-Emissionen auszugleichen. Der Preis orientiert sich am EU-Emissionshandel.

Gibt es auch Erleichterungen? Ja. Eine neue De-minimis-Regel befreit Unternehmen von den Pflichten, wenn sie weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr einfĂŒhren. Zudem wurde die Frist fĂŒr die jĂ€hrliche ErklĂ€rung auf Ende September verlĂ€ngert.

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IT-Systemwechsel: Neue Pflicht fĂŒr Import Control System 2

Eine harte Deadline naht im IT-Bereich. Seit dem 3. Februar 2026 ist die Nutzung von ICS2 Version 3 fĂŒr alle summarischen Eingangsanmeldungen (ENS) verpflichtend. Die alte Version wurde abgeschaltet. Wer seine Anmeldungen nicht rechtzeitig migriert hat, riskiert erhebliche Verzögerungen an den Grenzen. FĂŒr den Schienenverkehr gilt eine Schonfrist bis zum 1. MĂ€rz.

Deutschland beschleunigt Exportkontrollen

Auf nationaler Ebene hat das Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein Genehmigungsverfahren modernisiert. Seit Februar gelten erweiterte Allgemeine Genehmigungen, die Ausfuhren in bestimmte LĂ€nder ohne Einzelantrag ermöglichen. Das soll europĂ€ische RĂŒstungsprojekte stĂ€rken und BĂŒrokratie abbauen. Neu ist auch die Einbeziehung des Vereinigten Königreichs in eine der Genehmigungen.

Anpassungsdruck fĂŒr die gesamte Außenwirtschaft

Was bedeutet dieses regulatorische BĂŒndel fĂŒr Unternehmen? Die Herausforderungen sind vielfĂ€ltig: IT-Systeme mĂŒssen an ATLAS und ICS2 angepasst, Compliance-Prozesse ĂŒberarbeitet und Lieferkettenstrategien neu justiert werden. Die Zollreform wird die Preisgestaltung im E-Commerce auf den Kopf stellen, wĂ€hrend CBAM Nachhaltigkeit zur festen Kostenkomponente im Import macht.

Experten raten zu proaktivem Handeln. Die Analyse eigener Warenströme, die Schulung von Mitarbeitern und die enge Abstimmung mit Logistikpartnern sind jetzt entscheidend. Die EU setzt klar auf Digitalisierung, Sicherheit und Klimaschutz im Handel. Wer hier nicht Schritt hÀlt, könnte schnell den Anschluss verlieren.

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