EuGH-Entscheidung, Gemeinnützigkeit

EuGH-Entscheidung bedroht deutsche Gemeinnützigkeit

29.01.2026 - 01:01:12

Der EuGH prüft, ob eine deutsche Steuerregel für gemeinnützige Kooperationen gegen EU-Recht verstößt. Ein Kippen der Regelung hätte massive finanzielle Folgen für Vereine und Stiftungen.

Der Europäische Gerichtshof muss klären, ob bewährte Kooperationsmodelle im deutschen Non-Profit-Sektor gegen EU-Recht verstoßen. Ein Urteil könnte tausende Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs in existenzielle Not bringen.

Steuerprivileg als Wettbewerbsverzerrung?

Im Kern steht eine scheinbar technische Regelung: Paragraph 57 Absatz 3 der Abgabenordnung. Seit 2020 erlaubt sie, dass auch reine Servicegesellschaften als gemeinnützig gelten, wenn sie planmäßig für eine andere steuerbegünstigte Organisation arbeiten – etwa in Verwaltung, IT oder Gebäudemanagement.

Doch der Bundesfinanzhof hat fundamentale Zweifel. In einem Vorlagebeschluss vom Mai 2025 stellt er die brisante Frage: Handelt es sich bei dieser Steuerbefreiung um eine unzulässige staatliche Beihilfe nach EU-Recht? Kommerzielle Anbieter derselben Dienstleistungen müssen schließlich volle Steuern zahlen. Da die Regelung nie bei der EU-Kommission angemeldet wurde, könnte sie kippen.

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Vom Formalstreit zur Grundsatzfrage

Eigentlich begann der Streit als kleines Satzungsproblem. Die Finanzverwaltung forderte das „doppelte Satzungserfordernis“ – die Kooperation sollte in den Statuten beider beteiligten Organisationen stehen. Das Finanzgericht Hamburg lehnte das ab.

Doch der BFH nutzte die Gelegenheit für einen weit größeren Coup. Statt nur über Formalien zu entscheiden, legte er die gesamte Regelung dem EuGH zur Prüfung vor. Aus einer Verwaltungsfrage wurde so eine existenzielle Grundsatzentscheidung für den gesamten Dritten Sektor.

Was auf dem Spiel steht

Die Konsequenzen eines negativen EuGH-Urteils wären dramatisch. Tausende spezialisierte Service-Tochtergesellschaften könnten schlagartig ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Das hätte eine Steuerpflicht für bisher steuerfreie Gewinne und Umsätze zur Folge.

Betroffen sind bewährte Strukturen großer Träger: Krankenhäuser, Wohlfahrtsverbände oder Pflegeeinrichtungen haben oft zentrale Dienste ausgegliedert, um effizienter zu arbeiten. Eine plötzliche Steuerlast würde diese Modelle unwirtschaftlich machen und Millionen für die Kernaufgaben binden. Die gesamte Architektur vieler Sozialkonzerne geriete ins Wanken.

Handlungsdruck in der Warteschleife

Bis zum Urteil aus Luxemburg herrscht massive Unsicherheit. Steuerberater raten betroffenen Organisationen dringend, ihre Strukturen zu überprüfen und Risiken zu bewerten. In laufenden Prüfverfahren wird empfohlen, Einspruch einzulegen und auf das EuGH-Verfahren zu verweisen.

Die Entscheidung wird bindend für deutsche Gerichte und könnte den Gesetzgeber zu einer raschen Änderung der Abgabenordnung zwingen. Sie wird zur Weichenstellung für die Zukunft der gemeinnützigen Zusammenarbeit in Deutschland – in einem Rechtsrahmen, der zunehmend von Brüssel bestimmt wird.

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