EuGH, Datenschützer

EuGH und Datenschützer verschärfen Regeln für Zugangsdaten

23.03.2026 - 00:00:13 | boerse-global.de

Ein EuGH-Urteil schränkt missbräuchliche DSGVO-Auskünfte ein, während deutsche Aufsichtsbehörden die Sicherheitsverantwortung auf Softwarehersteller verlagern.

EuGH und Datenschützer verschärfen Regeln für Zugangsdaten - Foto: über boerse-global.de
EuGH und Datenschützer verschärfen Regeln für Zugangsdaten - Foto: über boerse-global.de

Der Umgang mit Passwörtern und Login-Daten steht vor einem grundlegenden Wandel. Zwei wegweisende Entscheidungen europäischer und deutscher Behörden setzen neue Maßstäbe für Sicherheit und Datenschutz.

EuGH-Urteil setzt Grenzen für Auskunftsansprüche

Am 19. März 2026 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil (C-526/24) klargestellt: Das Auskunftsrecht nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nicht schrankenlos. Zwar stellt der Kontrollverlust über persönliche Daten einen immateriellen Schaden dar, der entschädigt werden kann. Unternehmen müssen aber missbräuchliche Anfragen nicht beantworten.

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Konkret bedeutet das: Fordert eine Person Zugangsprotokolle an, nur um einen Schadensersatzanspruch zu konstruieren, kann das Unternehmen die Auskunft verweigern. Vorausgesetzt, es kann die mutwillige Absicht nachweisen. „Das Urteil ist ein wichtiges Schutzschild gegen Data-Request-Trolling“, kommentiert eine Münchner Anwältin für IT-Recht. Gleichzeitig bleibe das Transparenzgebot unangetastet. Nutzer müssen weiterhin nachvollziehen können, wer auf ihre Konten zugreift.

Deutsche Aufsicht verlagert Verantwortung auf Hersteller

Bereits einen Tag zuvor, am 18. März, signalisierte die Datenschutzkonferenz (DSK) eine Kehrtwende. In ihrem „Digital Fitness Check“ fordern die deutschen Aufsichtsbehörden einen „Verantwortungsshift“ weg von den Unternehmen hin zu den Software-Herstellern.

Künftig sollen Anbieter von Tools für Passwort-Management oder Datenübertragung stärker in die Pflicht genommen werden. Ihre Produkte müssen Privacy und Security by Design von Haus aus integrieren. Das Ziel ist klar: Die technische Last für kleine und mittlere Unternehmen soll sinken, während der Schutz sensibler Log-in-Daten steigt. Für Hersteller wie SAP oder deutsche IT-Dienstleister bedeutet das erhöhten Druck, sichere Standardeinstellungen zu liefern.

NIS2-Deadline löst verschärfte Kontrollen aus

Der neue Fokus kommt nicht von ungefähr. Seit dem Stichtag für die NIS2-Richtlinie am 6. März stehen rund 29.000 deutsche Unternehmen unter genauerer Beobachtung. Landesbehörden haben ihre Prüfaktivitäten hochgefahren.

So beteiligt sich die Aufsichtsbehörde Brandenburg an einer europaweiten Überprüfung, die besonders den HR-Bereich im Visier hat. Im Fokus steht die Frage: Wie werden Bewerberdaten und Zugangscredentials übermittelt und gespeichert? Bereits im März verhängten Behörden fünfstellige Bußgelder gegen Firmen, die Passwörter im Klartext versendet oder gespeichert hatten. Artikel 32 der DSGVO verlangt hier eindeutig „state-of-the-art“-Verschlüsselung.

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Trend zu passwortfreier Authentifizierung beschleunigt sich

Die jüngsten Entwicklungen passen zu einem größeren Trend: dem Abschied vom klassischen Passwort. Massive Datenlecks, zuletzt mit 150 Millionen betroffenen Nutzern, wurden oft durch einfache Keylogger ermöglicht. Die Kombination aus EuGH-Urteil und DSK-Initiative dürfte die Einführung sicherer Alternativen wie Passkeys oder hardwarebasierter Authentifizierung beschleunigen.

Marktbeobachter erwarten einen Boom bei Security-as-a-Service-Angeboten, gerade für KMU. Bis Ende 2026 könnten zudem neue „Best Practice“-Leitlinien für Finanz- und Personalabteilungen vorliegen. Die Botschaft an die Wirtschaft ist klar: Einfache Verschlüsselung ist nur das Minimum. Erwartet wird die durchgängige Integration herstellerseitig garantierter Sicherheitsprotokolle.

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