Experten begrĂŒĂen geplante Social-Media-BeschrĂ€nkungen
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 09:06 Uhr | dpa, AD HOC NEWSNach Angaben von EU-KommissionsprÀsidentin Ursula von der Leyen sollen Kinder im Alter von unter 13 Jahren von sozialen Medien wie TikTok, Snapchat US83304A1060 und Instagram ausgeschlossen werden.
13- bis 15-JĂ€hrige sollen kĂŒnftig zunĂ€chst nur auf eine Stunde am Tag begrenzte sowie von Eltern eingerichtete und beaufsichtigte "Mini-Konten" nutzen können. Eigene Nutzerkonten sollen erst ab 15 Jahren erlaubt sein.
Die Voraussetzungen fĂŒr ein sichereres Design sollen dabei von den Plattformen selbst geschaffen werden, etwa, um endloses Scrollen oder das automatische Abspielen von Videos zu verhindern. Auch BeschrĂ€nkungen fĂŒr Bildschirmzeiten oder andere MaĂnahmen zum Kinder- und Jugendschutz zĂ€hlen dazu.
Fachleute: Mehr als reines Verbot
Bei dem Vorhaben der EU-Kommission handelt es sich aus Expertensicht um mehr als ein reines Verbot sozialer Medien fĂŒr Kinder und Jugendliche. Das erkenne auch die KomplexitĂ€t der Thematik an.
"Ein vollstĂ€ndiges Verbot fĂŒr Jugendliche wĂŒrde das Problem fĂ€lschlicherweise als Verhaltensproblem junger Menschen darstellen und damit die Verantwortung der Plattformunternehmen auĂer Acht lassen", erklĂ€rt Unterhaltungsforscherin Kathrin Karsay von der UniversitĂ€t Wien.
Solche Vorgaben könnten Big-Tech-Unternehmen dazu zwingen, ihre Angebote zu verĂ€ndern, meint Isabel Brandhorst, Leiterin der Forschungsgruppe Internetnutzungsstörungen am Uniklinikum TĂŒbingen. "Wenn es dann noch gelingt, eine kritische Masse dazu zu bewegen, in einem spĂ€teren Alter mit Social Media anzufangen, dann haben wir schon viel erreicht."
Umsetzung entscheidend
Gute VorsĂ€tze seien jedoch nur das eine - eine gute Umsetzung das andere, so Brandhorst. Ohne weitere Details, wie die MaĂnahme tatsĂ€chlich ĂŒberprĂŒft werden könne, lieĂen sich auch die Auswirkungen schwer abschĂ€tzen.
Trotz EinschrĂ€nkungen kann man damit rechnen, dass ein Teil der Kinder und Jugendlichen die sozialen Medien weiter nutzen wird. Offen bleibt fĂŒr Unterhaltungsforscherin Karsay deshalb, wie junge Menschen geschĂŒtzt werden, die die MaĂnahmen umgehen.
Der Rechtsexperte Stephan Dreyer sieht durch das Vorhaben die Grund- und Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen berĂŒhrt, aber auch diejenigen von Eltern, Anbietern und aufgrund von möglichen AltersĂŒberprĂŒfungen von allen Online-Nutzern. Zudem weist er auf Wettbewerbsnachteile fĂŒr neue Plattformbetreiber hin: Anders als bestehende Player mĂŒssten sie zukĂŒnftig alle Kontoinhaber prĂŒfen.
