Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur rechtswidrig
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 12:12 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Gericht erklĂ€rte einen Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB InfraGo zu einer Wettbewerbsklausel verpflichtet, in einem Eilbeschluss fĂŒr rechtswidrig. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.
Hintergrund ist der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehr ab 2028. Italo hatte Beschwerde bei der Bundesnetzagentur gegen die Art und Weise eingelegt, wie die ohnehin begrenzten SchienenkapazitĂ€ten in Deutschland vergeben werden. Das Unternehmen wollte erreichen, dass die Rahmenbedingungen fĂŒr neue Wettbewerber verbessert werden.
Gericht: Klausel ist ungeeignet, um Ziel zu erreichen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) entschied daraufhin am 17. Juli, dass die zustĂ€ndige Bahn-Infrastrukturtochter InfraGo kĂŒnftig 25 bis 40 Prozent der KapazitĂ€ten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach fĂŒr stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen KapazitĂ€tsobergrenzen, wie es etwa fĂŒr die Knoten MĂŒnchen und Frankfurt geplant ist.
Die Deutsche Bahn ging in einem Eilverfahren gegen den Beschluss der BNetzA vor und argumentierte, dass dadurch die Zahl der Konflikte ĂŒber die Nutzung bestimmter Trassen zu bestimmten ZeitrĂ€umen deutlich zunehmen werde. Daraus entstĂŒnden rechtliche und praktische Probleme fĂŒr die Bewirtschaftung der TrassenkapazitĂ€ten durch die InfraGo.
Das Gericht begrĂŒndete seine Entscheidung nun damit, dass weder das europĂ€ische Recht noch das nationale Eisenbahnregulierungsrecht "eine Verpflichtung des Betreibers von Schienenwegen zur Aufnahme einer Wettbewerberklausel in seine Nutzungsbedingungen" vorsehen. AuĂerdem sei die Klausel ungeeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen.
