Forschungszulage 2026: Mehr Geld für Innovation in Deutschland
24.03.2026 - 06:09:22 | boerse-global.deDeutschlands Steuerliche Forschungszulage ist seit Jahresbeginn deutlich attraktiver. Höhere Fördergrenzen, mehr anerkannte Kosten und eine Extra-Prämie für den Mittelstand sollen die Innovationskraft der Wirtschaft stärken. Die Reformen aus dem Wachstumschancengesetz und dem steuerlichen Investitionsprogramm 2025 sind nun voll wirksam.
Höhere Förderung für alle – Extra-Bonus für den Mittelstand
Das Kernelement der Reform: Die Bemessungsgrundlage für förderfähige Forschungsausgaben wurde von 10 auf 12 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Bei der üblichen Förderquote von 25 Prozent bedeutet das eine maximale jährliche Forschungszulage von 3 Millionen Euro. Für größere Unternehmen oder Firmen mit mehreren Projekten ist das ein deutlicher Anreiz.
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Die größten Gewinner sind jedoch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie profitieren von einem erhöhten Fördersatz von 35 Prozent. Dieser setzt sich aus der Standardquote und einem zusätzlichen KMU-Bonus von 10 Prozent zusammen. Damit können Mittelständler künftig bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr an Forschungszulage erhalten. Eine klare Aufwertung ihrer Rolle als Innovationsmotor.
Weniger Bürokratie, mehr förderfähige Kosten
Die Neuregelung erleichtert die Beantragung und erweitert den Kreis der anerkannten Ausgaben. Ein zentraler Punkt ist die neue Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent für Projekte, die ab dem 1. Januar 2026 starten. Damit können Unternehmen interne Projektmanagement- und Verwaltungskosten pauschal geltend machen. Das senkt den bürokratischen Aufwand erheblich, besonders für KMU.
Auch die Vergütung für Eigenleistungen von selbstständigen Unternehmern oder Gesellschaftern wurde angepasst. Der Pauschalbetrag stieg von 70 auf 100 Euro pro Stunde, gedeckelt auf 40 Wochenstunden. Das honoriert die oft entscheidende Forschungsarbeit von Gründerteams und inhabergeführten Betrieben.
Ein weiterer Fortschritt betrifft die Abschreibungen. Für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Laboreinrichtungen, die nach dem 27. März 2024 angeschafft und ausschließlich in einem förderfähigen Projekt genutzt werden, können die Abschreibungskosten nun berücksichtigt werden. Das macht die Förderung besonders für kapitalintensive Forschungsvorhaben interessant.
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So funktioniert die Beantragung
Das zweistufige Verfahren bleibt bestehen. Zunächst muss bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine technische Projektbescheinigung eingeholt werden. Mit dieser Bescheinigung wird die Zulage dann beim zuständigen Finanzamt im Rahmen der Steuer veranlagung geltend gemacht.
Seit Februar 2026 ist für den Login im BSFZ-Portal eine Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend. Die bisherige BSFZ-TAN-App wurde eingestellt. Die Förderung steht allen steuerpflichtigen Unternehmen offen – unabhängig von Größe, Branche oder aktueller Gewinnsituation. Sie kann auch mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern keine Doppelfinanzierung derselben Kosten erfolgt.
Impuls für die deutsche Wirtschaft
Die umfassenden Verbesserungen sollen einen kräftigen Schub für Innovation und Wachstum bringen. Die Bundesregierung setzt damit ein klares Signal, um Deutschlands Position im globalen Innovationswettlauf zu stärken. Gefördert werden sollen zukunftsträchtige Technologien und nachhaltige Produktionsverfahren.
Unternehmen wird geraten, ihre laufenden und abgeschlossenen Forschungsprojekte der letzten vier Jahre zu prüfen. Die neuen Regelungen bieten eine attraktive Chance, die Innovationskraft zu steigern und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit in einem dynamischen Markt zu sichern.
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