Regeln, Entgelttransparenz

Regeln fĂŒr mehr Entgelttransparenz verzögern sich

31.05.2026 - 06:51:00 | dpa.de

FĂŒr mehr Transparenz bei GehĂ€ltern von Frauen und MĂ€nnern sollen in Deutschland im nĂ€chsten Jahr neue Regeln in Kraft treten.

Die Bundesregierung will eine entsprechende EU-Richtlinie bis Anfang 2027 in deutsches Recht umsetzen - spĂ€ter als vorgesehen. "Es sind noch weitere Abstimmungen notwendig, sodass wir die Frist zur Umsetzung Anfang Juni nicht einhalten werden", teilte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums mit. Zuvor hatte "Die Zeit" ĂŒber die Verzögerung berichtet.

Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2023 soll unter anderem dazu fĂŒhren, dass die VerdienstlĂŒcke zwischen Frauen und MĂ€nner schrumpft. Gefordert wird etwa, Bewerberinnen und Bewerber frĂŒhzeitig ĂŒber Einstiegsentgelte zu informieren, und ein Verbot, nach dem bisherigen Gehalt zu fragen. BeschĂ€ftigte sollen Auskunft ĂŒber durchschnittliche Entgelthöhen fĂŒr vergleichbare TĂ€tigkeiten aufgeschlĂŒsselt nach Geschlecht verlangen können. GrĂ¶ĂŸere Unternehmen sollen regelmĂ€ĂŸig ĂŒber die VerdienstlĂŒcke berichten.

Ministerium: Regeln auf das Notwendigste beschrÀnken

Wie das konkret in Deutschland umgesetzt wird, ist noch offen. "Die Bundesregierung teilt das Ziel der Entgeltgleichheit", hob die Sprecherin hervor. Nach ihren Worten soll die Richtlinie aber "aufs Notwendige beschrĂ€nkt, möglichst bĂŒrokratiearm und wirksam" umgesetzt werden. Angesichts der wirtschaftlichen Lage verschiebe man den Fahrplan dafĂŒr "maßvoll nach hinten". "Berichtspflicht und Auskunftsanspruch sollen erstmals zum Juni 2028 fĂ€llig werden; das Inkrafttreten ist fĂŒr Anfang 2027 geplant."

Deutschland hat seit 2017 ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das nun angepasst wird. Es erlaubt etwa Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Auskunft darĂŒber verlangen, was andere BeschĂ€ftigte mit Ă€hnlicher Arbeit in ihrer Firma verdienen. Ein Regierungsgutachten ergab 2023 aber, dass die Regelung kaum genutzt werde, unter anderem, weil Betroffene befĂŒrchteten, so ein Auskunftsersuchen könne von ihren Vorgesetzten negativ bewertet werden.

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