Versicherungspflicht, SitzrasenmÀher

Versicherungspflicht fĂŒr SitzrasenmĂ€her

15.12.2023 - 06:20:50 | dpa.de

FĂŒr SitzrasenmĂ€her, Kehrmaschinen und Gabelstapler soll ab dem Jahr 2025 eine Versicherungspflicht gelten - zumindest wenn sie außerhalb von Privat- oder BetriebsgelĂ€nden unterwegs sind.

Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat. Wenn auch der Bundesrat der Neuregelung zustimmt, muss fĂŒr "zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h" eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, wenn diese Fahrzeuge ĂŒber öffentliche Straßen und Wege rollen.

Die Ampel-Koalition begrĂŒndete die Regelung damit, dass Sach- und PersonenschĂ€den bei UnfĂ€llen abgedeckt sein mĂŒssten. "Wir wollen Menschen vor SchĂ€den im öffentlichen Straßenverkehr schĂŒtzen - und da muss eben auch eine Versicherungspflicht hinter solchen Kfz stehen", erklĂ€rte die SPD-Abgeordnete Luiza Licina-Bode.

Die Union und die AfD beklagten hingegen ĂŒberflĂŒssige BĂŒrokratie, weil es um sehr wenige FĂ€lle gehe. In den vergangenen fĂŒnf Jahren habe es mit solchen Fahrzeugen bundesweit nur acht UnfĂ€lle mit einer durchschnittlichen Schadenssumme von 3900 Euro gegeben.

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