Gebäudetyp, Regierung

Gebäudetyp E: Regierung startet neuen Anlauf für vereinfachtes Bauen

25.01.2026 - 11:32:12

Die Bundesregierung plant ein Gesetz, das Komfort- von Sicherheitsstandards trennt, um Baukosten zu reduzieren. Ein Entwurf wird für Frühjahr 2026 erwartet.

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetzentwurf die Baukosten senken, indem sie Komfort- von Sicherheitsstandards trennt. Nach dem Scheitern des ersten Versuchs 2024 starteten das Bauministerium und das Justizministerium am 22. Januar einen neuen Dialogprozess. Ein Entwurf für das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ wird für Frühjahr 2026 erwartet.

Neustart nach gescheitertem ersten Versuch

Der politische Stillstand nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 ist vorbei. Nun treibt die Koalition das Vorhaben mit Nachdruck voran. Das Ziel bleibt klar: Durch die Schaffung eines neuen Gebäudetyps „E“ für „Einfach“ sollen Bauherren und Architekten von nicht-sicherheitsrelevanten Technikregeln abweichen können. Dies soll bezahlbaren Wohnraum ermöglichen, ohne die Sicherheit zu gefährden.

Der Kern des Problems ist das deutsche „Gold-Standard“-Denken. Aktuell binden Tausende DIN-Normen – etwa zur Anzahl von Steckdosen oder zur Schallisolierung – die Bauwirtschaft. Viele regeln Komfort, nicht aber zwingend die Sicherheit. Die Angst vor Haftungsrisiken zwingt Planer oft zum „Überplanen“. Experten schätzen die dadurch verursachten Mehrkosten auf 20 bis 25 Prozent.

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Sicherheit bleibt, Komfort wird verhandelbar

Die zentrale Neuerung des geplanten Gesetzes ist eine klare rechtliche Trennung. Während sicherheitsrelevante Standards wie Brandschutz und Statik unantastbar bleiben, werden Komfortstandards verhandelbar.

  • Pflicht: Alle Vorgaben des öffentlichen Baurechts für Sicherheit und Gesundheit.
  • Option: Technische Regeln zu Komfortaspekten wie erweiterter Schallschutz oder spezifischen Materialausführungen.
  • Haftung: Ein zentraler „Schutzschild“ soll Architekten und Baufirmen vor Gewährleistungsklagen bewahren, wenn Abweichungen von Komfortnormen vertraglich vereinbart wurden.

Damit verschiebt sich der Fokus auf die Transparenz. Kunden, die sich für den günstigeren „Typ E“ entscheiden, müssen umfassend über die eingeschränkten Komfortmerkmale aufgeklärt werden. Nur eine informierte Einwilligung macht die Vereinbarung rechtssicher.

Branche drängt auf schnelle Umsetzung

Die Reaktionen aus Bauwirtschaft und Architektur sind erleichtert, aber von großer Dringlichkeit geprägt. Verbände fordern seit dem Scheitern des ersten Kabinettsbeschlusses Ende 2024 rechtliche Planungssicherheit. Die angekündigte Timeline – Entwurf im Frühjahr, Verabschiedung bis Ende 2026 – wird begrüßt, aber auch kritisch beäugt.

Jeder Monat Verzögerung verschärft die Wohnungskrise. Auf dem Auftakttreffen appellierten die Stakeholder an die Ministerien, auf den Vorarbeiten von 2024 aufzubauen und nicht bei Null zu beginnen. Die Branche erhofft sich von der neuen Regelung einen Schub für innovative, kostengünstige Bauprojekte.

Der Fahrplan bis Ende 2026

Die kommenden Monate sind entscheidend für die Ausgestaltung des Gesetzes. Der aktuelle Dialog muss präzise Definitionen finden, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Gelingt der Zeitplan, sieht der Weg so aus:

  • Frühjahr 2026: Das Justizministerium legt den Referentenentwurf vor.
  • Sommer 2026: Der Bundeskabinett-Beschluss folgt, das parlamentarische Verfahren beginnt.
  • Spätherbst 2026: Ziel ist die finale Verabschiedung im Bundestag und das Inkrafttreten.

Für die deutsche Bauwirtschaft könnte das Gesetz einen Paradigmenwechsel einläuten: weg von maximaler Standardisierung, hin zu mehr Flexibilität und Kosteneffizienz. Die große Frage bleibt, ob der Gesetzgeber die Balance zwischen Deregulierung und Verbraucherschutz trifft.

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