Gericht bestĂ€tigt Sendeverbot fĂŒr Russia Today
Veröffentlicht am: 30.06.2026 um 17:11 Uhr | dpa, AD HOC NEWSEs wies eine Klage der russischen RT DE Productions GmbH ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Das Programm ging im Dezember 2021 auf verschiedenen Wegen auf Sendung. Es war in deutscher Sprache und auf den deutschen Markt ausgerichtet. Weil bei der Medienanstalt die erforderliche Rundfunkzulassung nicht beantragt worden war, leitete der Medienregulierer ein Verfahren gegen das Unternehmen ein. Anfang Februar 2022 erlieĂ es ein Sendeverbot.
Dagegen wehrte sich die im Jahr 2014 nach deutschem Recht gegrĂŒndete GmbH, die sich inzwischen in Liquidation befindet und keine GeschĂ€ftstĂ€tigkeit mehr entfaltet, vor Gericht. ZunĂ€chst im MĂ€rz 2023 im Eilverfahren - und nun auch im Hauptverfahren. Der Bescheid der Medienanstalt ist aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden.
Gericht: eigenstÀndiger Sender
Dass keine Sendeerlaubnis vorliegt, war vor Gericht unstrittig. Im Fokus stand die Frage, ob diese ĂŒberhaupt erforderlich ist. Aus Sicht des russischen Kanals war die nicht nötig. In Deutschland seien lediglich Inhalte produziert worden, hieĂ es. Es handele sich nicht um einen eigenen Sender.
Das sah das Gericht anders: Die Medienanstalt habe die KlĂ€gerin zu Recht als Veranstalterin des zulassungspflichtigen Rundfunkprogramms RT DE angesehen. Der Sender habe selbst verlautbaren lassen, dass bei ihr in Deutschland - und nicht in Russland - die redaktionelle Verantwortung fĂŒr die gesendeten Inhalte liege. Aus Sicht des Gerichts fehlten stichhaltige Belege fĂŒr die Behauptung, nur Zulieferin von Programmteilen fĂŒr die Moskauer Firma TV-Novosti gewesen zu sein.
Die Medienanstalt zeigte sich erfreut, dass ihr Vorgehen fĂŒr rechtmĂ€Ăig erklĂ€rt wurde. "Das Gericht bestĂ€tigt mit seinem heutigen Urteil, dass es sich bei RT DE um einen in Berlin ansĂ€ssigen Sender handelte - und der sendete ohne Lizenz", erklĂ€rte Direktorin Eva Flecken.
Das Urteil ist nicht rechtskrÀftig. Der Sender kann dagegen die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragen.
