Gewerkschaft: Alkoholverbot an allen Bahnhöfen nicht durchsetzbar
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 14:23 Uhr | dpa.de"Es muss von Beginn an deutlich werden, die Bundespolizei hat hier nicht die Verantwortung und ist fĂŒr die Durchsetzung dieses Verbotes nicht zustĂ€ndig", sagte der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Manuel Ostermann.
Investitionen gefordert
Die Deutsche Bahn besitze das Hausrecht und mĂŒsse das Alkoholverbot an Bahnhöfen selbst vollziehen. "Es ist ein fatales Signal, etwas anzukĂŒndigen und das jetzt nicht durchsetzen zu können. Genau das wird hier passieren."
Das Ziel, die Sicherheit an Bahnhöfen zu verbessern, sei richtig. Die Deutsche Bahn mĂŒsse hier stĂ€rker investieren als bislang - in Personal, Video-Technik, KI-gestĂŒtzte Technik und Beleuchtungskonzepte, so Ostermann.
Brennpunkt Bahnhof
"Der Bahnhof war schon immer ein Brennpunkt", erklĂ€rte er. Ein Alkoholverbot werde aber nicht dazu fĂŒhren, dass sich Alkoholisierte nicht mehr im Bahnhof aufhielten.
Das bestehende Alkoholverbot an ausgewĂ€hlten groĂen Bahnhöfen lasse sich nicht einfach auf die gesamte FlĂ€che ĂŒbertragen, sagte Ostermann. An diesen Bahnhöfen wie Köln sei vergleichsweise viel Sicherheitspersonal im Einsatz.
KĂŒrzungen befĂŒrchtet
Gleichzeitig weist der Gewerkschaftschef darauf hin, dass der Bundespolizei mit dem Bundeshaushalt 2027 KĂŒrzungen drohten. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hingegen fordere bereits seit lĂ€ngerem 3.500 zusĂ€tzliche Beamte fĂŒr die Bahnbereiche.
Die angespannte Personallage bei der Bundespolizei könnte rasch verbessert werden, indem die Polizeibeamten UnterstĂŒtzung durch Angestellte etwa im Verwaltungsbereich erhielten. Hier könnten schnell Neueinstellungen erfolgen.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist Teil der DPolG Deutschen Polizeigewerkschaft, die dem dbb Beamtenbund und Tarifunion angehört.
