Produktion/Absatz, Wettbewerb

Google rÀumt Spezial-Suchmaschinen mehr Platz zum DMA-Start ein

05.03.2024 - 11:21:42

Google US02079K1079 wird in der EU mit dem Start des europĂ€ischen Digitalgesetzes DMA Ergebnisse von Spezialsuchmaschinen ausfĂŒhrlicher darstellen.

Dabei gehe es zum Beispiel um Vergleichsportale fĂŒr FlĂŒge, Hotels oder Shopping-Angebote, wie der Internet-Konzern in einem Blogeintrag am Dienstag erlĂ€uterte. Einige eigene Funktionen, "die den Verbrauchern helfen, Unternehmen (direkt) zu finden", wurden dagegen entfernt. Als Beispiel dafĂŒr nennt Google seine Flugsuche.

In sogenannten Karussell-Galerien zum horizontalen Scrollen der Suchergebnisse sollen etwa Inhalte von Spezialsuchmaschinen dargestellt werden, wenn sie fĂŒr die Suchanfrage von Nutzern relevant seien, erklĂ€rte Google. In einer Version davon zu konkreten Anfragen wie zum Beispiel Restaurants in Paris können auch Informationen aus verschiedenen Diensten vermischt werden. Bei Angaben zu einem bestimmten Ort tauchten Daten von Google gleichberechtigt mit denen aus anderen Quellen auf. Die Darstellung könne sich auch abhĂ€ngig davon Ă€ndern, von welchem Ort aus ein Nutzer eine Suche starte.

Nach den Vorgaben des Digital Markets Acts (DMA), die von diesem Donnerstag (7. MĂ€rz) an greifen, dĂŒrfen große Online-Plattformen ihre eigenen Angebote nicht bevorzugen. Die Google-Suche gehört zu den bisher 22 Diensten von sechs Unternehmen, die die EU-Kommission im Sinne des DMA als sogenannte "Gatekeeper" (TorwĂ€chter) ausmachte. FĂŒr sie gelten Vorgaben, die mehr Wettbewerb ermöglichen sollen.

Google versucht seit Jahren oft, auf Suchanfragen von Nutzern neben einer Auswahl an Informationen konkrete Antworten direkt zu liefern. Das sorgte wiederholt fĂŒr Kritik unter anderem von Spezial-Suchmaschinen, die dem Branchenriesen unfaire Konkurrenz vorwarfen. Google entgegnete frĂŒher, man mache einen Dienst fĂŒr Nutzer und nicht fĂŒr andere Suchmaschinen.

Bei den DMA-Vorgaben zum Smartphone-Markt muss Google unterdessen weniger Änderungen vornehmen als Apple US0378331005. Beim Google-Betriebssystem Android war schon lange das Laden von Apps aus verschiedenen MarktplĂ€tzen erlaubt. Und auch die Möglichkeit fĂŒr App-Entwickler, zur Zahlungsabwicklung einen anderen Anbieter als Google zu nutzen, wurde teilweise bereits eingefĂŒhrt. Auf dem iPhone kann man dagegen bisher nur Apps aus dem hauseigenen Store laden, wĂ€hrend der DMA eine Öffnung vorschreibt. Apple kritisiert die Vorgabe unter Verweis auf Risiken fĂŒr Nutzer durch potenziell betrĂŒgerische Apps, musste sich ihr aber zum 7. MĂ€rz beugen.

@ dpa.de | US02079K1079 PRODUKTION/ABSATZ