Handelskonzern, Bela

Handelskonzern Bela zieht Klage gegen Melitta zurĂŒck

Veröffentlicht am: 11.03.2024 um 16:40 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der norddeutsche Handelskonzern Bartels-Langness (Bela) hat seine Klage gegen Melitta zurĂŒckgezogen.

Das teilte das Oberlandesgericht DĂŒsseldorf am Montag mit. Bela wollte sich auf Nachfrage nicht zu den GrĂŒnden Ă€ußern. Das Unternehmen hatte Kaffeeröster Melitta vorgeworfen, ab 2002 mehrere Jahre lang kartellbedingt um bis zu 11 Prozent ĂŒberhöhte Preise fĂŒr Kaffeeprodukte gezahlt zu haben und forderte daher Schadenersatz in Millionenhöhe. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht war Mitte Februar eröffnet worden.

Zuvor hatte Bela Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund eingereicht. Das Gericht hatte die Klage zurĂŒckgewiesen, da dem Unternehmen seiner Überzeugung nach kein Schaden entstanden sei. Melitta gab an, Bela sei selbst Teil eines Kartells gewesen, in dem Kaffeeröster, Groß- und EinzelhĂ€ndler die Endverkaufspreise abgesprochen hĂ€tten. So habe das Unternehmen die vereinbarten Preise an die Endkunden weitergegeben und so selbst von dem Kartell profitiert. Bela, zu dem unter anderem WarenhĂ€user ("Familia"), SupermĂ€rkte ("Markant") und BĂ€ckereien in Norddeutschland gehören, bestreitet das.

Der Rechtsstreit geht auf einen prominenten Kartellfall vor einigen Jahren zurĂŒck. Das Bundeskartellamt hatte 2014 und 2015 gegen mehrere Handelsunternehmen Bußgelder in Höhe von etwa 50 Millionen Euro verhĂ€ngt. Dabei ging es um sogenannte vertikale Preisabsprachen bei Melitta-Kaffeeprodukten, also Vereinbarungen ĂŒber die Verkaufspreise an der Ladentheke. Melitta selbst blieb damals straffrei, weil das Unternehmen dem Kartellamt bei der AufklĂ€rung geholfen hatte.

Wegen verbotener Preisabsprachen mit anderen Kaffeeröstern war Melitta von den WettbewerbshĂŒtern bereits 2009 mit einer Geldbuße belegt worden. Das OLG DĂŒsseldorf bestĂ€tigte das Urteil 2014 und erhöhte die Strafe fĂŒr Melitta auf 55 Millionen Euro.

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