Flugsicherung: Deutlich mehr ZwischenfÀlle mit Drohnen
07.12.2025 - 11:20:20Laut Deutscher Flugsicherung (DFS) sind im laufenden Jahr bis einschlieĂlich November bereits 208 gefĂ€hrliche Behinderungen des Flugverkehrs durch die unbemannten Flugkörper registriert worden. Das sind deutlich mehr als die 149 ZwischenfĂ€lle im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Auch der Jahreshöchstwert aus 2024 mit 161 FĂ€llen ist bereits ĂŒbertroffen.
GrundsĂ€tzlich wird registriert, wenn unbemannte Flugobjekte zivilen Flugzeugen oder Luftverkehrseinrichtungen gefĂ€hrlich nahe gekommen sind. Immer wieder wird der Betrieb auch an groĂen FlughĂ€fen eingestellt, wenn Drohnen im Sperrgebiet gesichtet werden. Meistens bleibt ungeklĂ€rt, wer die Drohnen steuert. Die Behörden vermuten neben unbedarften Hobby-Piloten zunehmend auch geheimdienstliche oder terroristische HintergrĂŒnde.
Bundespolizei mit zusÀtzlicher Detektion
Meistens stammen die Hinweise auf Drohnen von Verkehrspiloten, Tower-Lotsen oder seit diesem Jahr auch von neu eingerichteten Detektionssystemen der Bundespolizei. Die genaueren Kontrollen könnten zu den gesteigerten Fallzahlen beigetragen haben.
Fast drei Viertel (74 Prozent) der Drohnen wurden in der NĂ€he gröĂerer FlughĂ€fen gesichtet, wie die DFS auf Anfrage berichtet. Einen sprunghaften Anstieg hat es am gröĂten deutschen Flughafen in Frankfurt gegeben. Dort wurden in den elf Monaten bereits in 45 FĂ€llen Drohnen gesichtet, nachdem es im Vergleichszeitraum des Vorjahres nur 17 gewesen waren. Ein Drohnen-Pilot wurde festgenommen. HĂ€ufigen Drohnenalarm gab es auch in Köln/Bonn (14 FĂ€lle), Hamburg (13) und MĂŒnchen (12). Der im vergangenen Jahr noch auffĂ€llige Hauptstadtflughafen in Berlin kam auf 8 Sichtungen.
Die Flugsicherung geht bereits bei Sichtung einer Drohne davon aus, dass der regulĂ€re Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. In Deutschland sind DrohnenflĂŒge in der NĂ€he von Start- und Landebereichen von FlughĂ€fen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. DrohnenflĂŒge an FlughĂ€fen gelten strafrechtlich als gefĂ€hrlicher Eingriff in den Luftverkehr und können mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden.

