Gericht, HandgepÀck

Gericht: Mehr als ein HandgepÀck muss kostenlos erlaubt sein

Veröffentlicht: 07.07.2026 um 17:59 Uhr, dpa.de

Im europaweiten Streit um die Zusatzkosten beim HandgepÀck hat das Oberlandesgericht Hamm ein VersÀumnisurteil vom 20.

Januar 2026 gegen die spanische Fluggesellschaft Vueling nach deren Einspruch aufrechterhalten. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Umstritten ist, dass Fluggesellschaften fĂŒr HandgepĂ€ck, das nicht den vorgeschriebenen Maßen entspricht, Zusatzkosten berechnen. Der 13. Senat des OLG hat nunmehr in einem Einzelfall eine Regelung zu den Kosten fĂŒr das MitfĂŒhren von HandgepĂ€ck beanstandet.

Nach Angaben eines OLG-Sprechers haben sich die Richter an der in den GeschĂ€ftsbedingungen (AGB) der Fluggesellschaft festgeschriebenen Zahl der kostenlos mitfĂŒhrbaren HandgepĂ€ckstĂŒcke gestört. Die BeschrĂ€nkung auf nur ein GepĂ€ckstĂŒck innerhalb der von der Fluggesellschaft festgelegten Höchstmaße sei nicht plausibel begrĂŒndet, so das Gericht. Da die Klausel schon aus diesem Grund nicht statthaft sei, mĂŒsse sich das Gericht nicht weiter zu den Maßen Ă€ußern. Eine ausfĂŒhrliche UrteilsbegrĂŒndung lag am Dienstag noch nicht vor.

Die Verbraucherzentrale als KlĂ€gerin hatte sich auf EU-Rechtsprechung berufen, wonach Passagieren keine Extrakosten fĂŒr das HandgepĂ€ck berechnet werden dĂŒrfen, wenn Gewicht und GrĂ¶ĂŸe den ĂŒblichen Anforderungen und den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

In Deutschland sind an weiteren Gerichten vergleichbare Klagen anhÀngig. Das Urteil ist noch nicht rechtskrÀftig. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen. Die beklagte Fluggesellschaft hat jedoch die Möglichkeit, dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einzulegen.

de | boerse | 69715715 |