Bei Schwarzarbeit kĂŒnftig Barbershops im Visier
13.11.2025 - 13:51:40Der Bundestag beschloss ein Gesetz von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), wonach kĂŒnftig auch Friseursalons, Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios zu den Branchen gehören, in denen BeschĂ€ftigte immer Ausweispapiere fĂŒr mögliche Kontrollen dabei haben mĂŒssen. Ebenso soll das auch fĂŒr Fahrer von Lieferdiensten gelten, wenn Kunden zum Beispiel bei Internet-Plattformen Essen bestellen.
Damit sollen neue Brennpunkte von BeschĂ€ftigung ohne Sozialabgaben und Steuern stĂ€rker in den Fokus von Kontrollen genommen werden, wie das Ministerium erlĂ€uterte. Aktuell zĂ€hlten dazu Barbershops, bei denen auch GeldwĂ€sche zu beobachten sei. Bei Nagelstudios, von denen es deutlich mehr gibt, sind demnach teils ausbeuterische BeschĂ€ftigungsformen festzustellen. Die Pflicht zum MitfĂŒhren und Vorlegen von Ausweispapieren soll PrĂŒfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls erleichtern und beschleunigen.
Brennpunkte schneller identifizieren
Klingbeil sagte, es gehe um Anstand und Gerechtigkeit, dass diejenigen, die die Allgemeinheit ausnutzten, hart bestraft wĂŒrden."Wir alle haben eine Pflicht, dafĂŒr zu sorgen, dass der Ehrliche nicht am Ende der Dumme ist." Mit dem Gesetz werde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit schlagkrĂ€ftiger, etwa mit erweiterten Kompetenzen, besserer Datenanalyse und einfacheren PrĂŒfungen. "Brennpunkte können wir schneller identifizieren und dort gezielt zuschlagen." Dies schĂŒtze Menschen vor Ausbeutung und sichere Einnahmen des Staates.
Zum Katalog der besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen gehören etwa auch das Baugewerbe, die Gastronomie und die Personenbeförderung. Das Gesetz sieht auĂerdem unter anderem eine engere digitale Vernetzung und einen besseren Datenaustausch zwischen Behörden vor. Die Ănderungen sollen auch fĂŒr staatliche Mehreinnahmen sorgen. Das Ministerium rechnet mit rund zwei Milliarden Euro mehr fĂŒr Bund, LĂ€nder und Sozialversicherungen bis 2029.

