Wettbewerb, Haushalt/Steuern

Gericht stellt Cum-Ex-Verfahren gegen BörsenhÀndler gegen Millionenbetrag ein

Veröffentlicht am: 06.02.2025 um 11:40 Uhr | dpa.de

Im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal schließt die hessische Justiz einen weiteren Teil ihrer AufklĂ€rung ab.

Das Landgericht Wiesbaden hat das Strafverfahren gegen einen frĂŒheren BörsenhĂ€ndler gegen Zahlung einer Geldauflage von 2,8 Millionen Euro eingestellt, wie eine Sprecherin bestĂ€tigte. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Demnach geht es um einen Mann, der hohe Provisionen bei frĂŒheren Cum-Ex-AktiengeschĂ€ften der HypoVereinsbank (HVB) IT0005239360 verdient hatte. Der Fall geht auf die Cum-Ex-Anklage von 2017 zurĂŒck, wegen der spĂ€ter der Steueranwalt Hanno Berger zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde. Das Verfahren gegen den BörsenhĂ€ndler war dabei abgetrennt worden.

Millionenschwerer Steuerschaden

Die hessischen Strafverfolger hatten ihre Anklage im Zusammenhang mit Cum-Ex-Deals der HVB in London erhoben. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei Cum-Ex-GeschĂ€ften mitgewirkt zu haben, die den Fiskus rund 113 Millionen Euro kosteten. Beteiligt an den Deals waren mehrere frĂŒhere HVB-BeschĂ€ftigte.

Berger stand nach einem langen Auslieferungsverfahren aus der Schweiz ab Juni 2022 in Wiesbaden vor Gericht. Er wurde wegen schwerer Steuerhinterziehung im Mai 2023 zu mehr als acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Cum-Ex-Deals gelten als grĂ¶ĂŸter Steuerraub in der Geschichte der Bundesrepublik. Dabei inszenierten Banken und andere Investoren ein Verwirrspiel mit Aktien und bekamen von FinanzĂ€mtern Steuern erstattet, die sie gar nicht gezahlt hatten. Der Staat bĂŒĂŸte geschĂ€tzt mindestens zehn Milliarden Euro ein, die Politik reagierte mit einer 2012 greifenden GesetzĂ€nderung.

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