Gericht entscheidet am 29. September
Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 14:51 Uhr | dpa, AD HOC NEWSEin VerkĂŒndungstermin sei aber fĂŒr den 29. September anberaumt, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den Rabatt-Apps eine Diskriminierung und hat deshalb gegen den Discounter Lidl und dessen "Lidl Plus"-App geklagt.
Sie monieren, dass Ă€ltere, behinderte oder jĂŒngere Menschen benachteiligt wĂŒrden, da sie entsprechende GerĂ€te oder Apps hĂ€ufig nicht nutzen könnten oder dĂŒrften. Die VerbraucherschĂŒtzer gingen deswegen auch gegen die Discounter Netto und Penny vor. Diese Klagen wurden jedoch unter anderem wegen fehlender Belege abgewiesen. Die Urteile sind bislang nicht rechtskrĂ€ftig. Eine Revision wurde zugelassen. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Thema befassen. Ein Verhandlungstermin steht bislang nicht fest.
Lidl verteidigte die App. "Die kostenlose Lidl Plus-App ist ein freiwilliges, zusĂ€tzliches Angebot, mit dem unsere Kunden ĂŒber die regulĂ€ren Filialpreise hinaus von weiteren Preisvorteilen und digitalen Services profitieren können", sagte ein Sprecher des Unternehmens. "Bitte haben Sie VerstĂ€ndnis dafĂŒr, dass wir uns nicht zu laufenden Gerichtsverfahren Ă€uĂern."
FĂŒr HĂ€ndler und Kunden sind die Apps eine Art TauschgeschĂ€ft. Angemeldete Kunden erhalten vielfach exklusive Vorteile. Im Gegenzug gewinnen die HĂ€ndler - im besten Fall - treuere Kunden sowie deren Daten. So können sie das Kaufverhalten besser analysieren, die Zielgruppen gezielter ansprechen und womöglich auch Kaufentscheidungen beeinflussen. HĂ€ndler wie Lidl und Rewe kennen ihre Kunden aus Sicht von Branchenexperten deshalb womöglich besser.
