In BGH-Streit um Werbeblocker wird weiter verhandelt
07.11.2024 - 10:06:55Die mĂŒndliche Verhandlung werde am 10. April 2025 fortgesetzt, erklĂ€rte der Vorsitzende Richter des Ersten Zivilsenats, Thomas Koch, in Karlsruhe. Den Parteien werde bis zum 9. Januar Zeit gegeben, sich zu einem Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs in einer Ă€hnlichen Sache zu Ă€uĂern. Wann der BGH daraufhin sein Urteil fĂ€llt, ist noch unklar.
Am höchsten deutschen Zivilgericht geht es um eine Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen den Werbeblocker Adblock Plus. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob durch den Werbeblocker die Programmierung der Webseiten unzulÀssig umgearbeitet und dadurch das Urheberrecht des Verlags verletzt wird. (Az. I ZR 131/23)
Dabei wollte der Senat zunĂ€chst eine Entscheidung des EuGH zu einem anderen Fall abwarten. In Luxemburg ging es um die urheberrechtliche ZulĂ€ssigkeit von Software, die Nutzern das Manipulieren eines Spielkonsole-Programms ermöglicht - sogenannte "Cheat-Software". Der EuGH entschied im Oktober, dass diese Software nicht grundsĂ€tzlich gegen Urheberrecht verstoĂe, solange sie nur vorĂŒbergehend Daten im Arbeitsspeicher einer Konsole verĂ€ndere. Dazu dĂŒrfen nun auch die Parteien im BGH-Verfahren Stellung nehmen.
Es ist nicht das erste Mal, dass Axel Springer juristisch gegen den Werbeblocker Adblock Plus vorgeht und mit seiner Klage am höchsten deutschen Zivilgericht landet. Mit einer Wettbewerbsklage war der Verlag 2018 unterlegen. Der BGH sah in dem Angebot der Kölner Firma Eyeo keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive GeschĂ€ftspraxis. Beim zweiten Anlauf stĂŒtzt sich Springer nun auf das Urheberrecht.

